Kosten bei Kündigungschutzklagen
Geschrieben von: Fachanwalt Reinhard Gaidies   

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz richten sich nach dem Streitwert. Dieser ergibt sich wiederum aus dem jeweiligen Monatseinkommen. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr, so entstehen bei einem Monatsverdienst von 3000 Euro im Falle einer streitigen Entscheidung erstinstanzlich Anwaltskosten von etwa 1800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Im Berufungsverfahren erhöht sich das Kostenrisiko, da im Falle des Unterliegens nicht nur die Kosten des eigenen, sondern auch des gegnerischen Anwalts übernommen werden müssen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich um gewerkschaftlichen bzw. privaten Rechtsschutz zu bemühen. Ersteren erhält man im allgemeinen durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Privaten Rechtsschutz erreicht man durch Abschluß eines Rechtschutzversicherungsvertrages mit »Familienrechtsschutz«. Dieser umfaßt Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Zivil-, Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht.

Beim gewerkschaftlichen Rechtschutz wird man durch erfahrene und spezialisierte Rechtssekretäre vertreten.

Will man sich anwaltlicher Vertretung versichern, so hat man mit einer privaten Rechtschutzversicherung immer die freie Auswahl bezüglich des in Aussicht genommenen Anwalts.

In der letzten Zeit schlagen einige Rechtsschutzversicherungen Rechtsanwälte vor mit denen sie Sondervereinbarungen über die Vergütung und Kostenbegrenzung getroffen haben. Diesen Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden, da der von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Anwalt  eventuell nicht nur die Interessen des Mandanten sondern auch die Interessen der Versicherung im  Auge hat.

Eine Jahresprämie kostet durchschnittlich etwa 200 Euro. Mitversichert sind Ehegatten, Kinder, solange sie im Haushalt leben, sowie Lebenspartner. Wichtig ist, daß der Rechtsschutzversicherungsvertrag drei Monate vor dem Versicherungsfall (hier die Kündigung) abgeschlossen ist.

Anwaltskosten bei Klage gegen Kündigung

Von Lutz Seybold
Ich bin Arbeitnehmer und habe eine Kündigung erhalten. Leider bin ich weder Mitglied in einer Gewerkschaft noch habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftrage?

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz richten sich nach dem Streitwert. Dieser ergibt sich wiederum aus dem jeweiligen Monatseinkommen. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr, so entstehen bei einem Monatsverdienst von 2000 Euro im Falle einer streitigen Entscheidung erstinstanzlich Anwaltskosten von etwa 750 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Im Berufungsverfahren erhöht sich das Kostenrisiko, da im Falle des Unterliegens nicht nur die Kosten des eigenen, sondern auch des gegnerischen Anwalts übernommen werden müssen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich um gewerkschaftlichen bzw. privaten Rechtsschutz zu bemühen. Ersteren erhält man im allgemeinen durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Privaten Rechtsschutz erreicht man durch Abschluß eines Rechtschutzversicherungsvertrages mit »Familienrechtsschutz«. Dieser umfaßt Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Zivil-, Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht.

Beim gewerkschaftlichen Rechtschutz wird man durch sogenannte Rechtssekretäre vertreten. Will man sich anwaltlicher Vertretung versichern, so hat man mit einer privaten Rechtschutzversicherung freie Auswahl bezüglich des in Aussicht genommenen Anwalts. Eine Jahresprämie kostet durchschnittlich etwa 200 Euro. Mitversichert sind Ehegatten, Kinder, solange sie im Haushalt leben, sowie Lebenspartner. Wichtig ist, daß der Rechtsschutzversicherungsvertrag drei Monate vor dem sogenannten Versicherungsfall (hier die Kündigung) abgeschlossen ist.
 

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Rechtsanwalt Reinhard GaidiesRechtsanwalt Reinhard Gaidies
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