| Kosten bei Kündigungschutzklagen |
| Geschrieben von: Fachanwalt Reinhard Gaidies |
|
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz richten sich nach dem Streitwert. Dieser ergibt sich wiederum aus dem jeweiligen Monatseinkommen. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr, so entstehen bei einem Monatsverdienst von 3000 Euro im Falle einer streitigen Entscheidung erstinstanzlich Anwaltskosten von etwa 1800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Im Berufungsverfahren erhöht sich das Kostenrisiko, da im Falle des Unterliegens nicht nur die Kosten des eigenen, sondern auch des gegnerischen Anwalts übernommen werden müssen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich um gewerkschaftlichen bzw. privaten Rechtsschutz zu bemühen. Ersteren erhält man im allgemeinen durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Privaten Rechtsschutz erreicht man durch Abschluß eines Rechtschutzversicherungsvertrages mit »Familienrechtsschutz«. Dieser umfaßt Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Zivil-, Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Beim gewerkschaftlichen Rechtschutz wird man durch erfahrene und spezialisierte Rechtssekretäre vertreten. Will man sich anwaltlicher Vertretung versichern, so hat man mit einer privaten Rechtschutzversicherung immer die freie Auswahl bezüglich des in Aussicht genommenen Anwalts. In der letzten Zeit schlagen einige Rechtsschutzversicherungen Rechtsanwälte vor mit denen sie Sondervereinbarungen über die Vergütung und Kostenbegrenzung getroffen haben. Diesen Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden, da der von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Anwalt eventuell nicht nur die Interessen des Mandanten sondern auch die Interessen der Versicherung im Auge hat. Eine Jahresprämie kostet durchschnittlich etwa 200 Euro. Mitversichert sind Ehegatten, Kinder, solange sie im Haushalt leben, sowie Lebenspartner. Wichtig ist, daß der Rechtsschutzversicherungsvertrag drei Monate vor dem Versicherungsfall (hier die Kündigung) abgeschlossen ist. |