| Sperrzeit für Arbeitslosengeld |
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Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach AufhebungsvertragMit seinem Urteil vom 18.12.2003 stellte das BAG die Rechtspraxis der Abwicklungsverträge vor völlig neue Herausforderungen. Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt ist, wenn die Folgen der Kündigung - insbesondere Abfindung - durch einen Abwicklungsvertrag geregelt werden. Damit wird die Agentur für Arbeit in diesen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. |