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Die Bezeichnung "Fachanwalt" darf nur an Anwälte vergeben werden, die sich in ihrem Fachgebiet mit kontinuierlichen Schulungen fortbilden und über 100 Einzelfälle in diesem Gebiet pro Jahr nachweisen können. Da in unserer Kanzlei ausschließlich arbeitsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet werden, "liegen" wir alle deutlich über dieser Norm. Dies auch, weil wir überregional auftreten können. So sind wir zum Beispiel neben Hamburg auch vor den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen tätig oder können - bei Bedarf - vor allen anderen deutschen Arbeitgerichten auftreten. |