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Geschrieben von: Fachanwalt Reinhard Gaidies
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Fach- und Führungskräfte
Die Rechtsposition der Führungskräfte befindet sich häufig in einem besonderen Spannungsverhältnis zwischen arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Dies insbesondere dann, wenn Leitungsfunktionen bis hin zur Geschäftsführerfunktion wahrgenommen werden.
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Geschrieben von: Fachanwalt Reinhard Gaidies
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Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG trifft den Arbeitgeber grundsätzlich keine Pflicht, den Arbeitnehmer unaufgefordert über die Folgen eines Aufhebungsvertrags – insbesondere im Hinblick auf sozialversicherungs- oder betriebsrentenrechtliche Auswirkungen – aufzuklären. Vielmehr hat jeder Vertragspartner selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen. In der Regel muss sich folglich der Arbeitnehmer vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags selbst Klarheit über die Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschaffen.
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