Geschrieben von: Fachanwalt Reinhard Gaidies   

Fach- und Führungskräfte

Die Rechtsposition der Führungskräfte befindet sich häufig in einem besonderen Spannungsverhältnis zwischen arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Dies insbesondere dann, wenn Leitungsfunktionen bis hin zur Geschäftsführerfunktion wahrgenommen werden.

Die Kanzlei Gaidies, Heggemann & Partner hat sich auf die hier einschlägigen Rechtsnormen im arbeits-, betriebs- und gesellschaftsrechtlichen Bereich spezialisiert.

Bei Fremdgeschäftsführern (Leitungskräfte, die nicht Inhaber des Unternehmens sind) stellt sich immer wieder die Frage, in wie weit ruhende Arbeitsverhältnisse fortbestehen. Die Kanzlei berücksichtigt hier die komplizierte und wechselhafte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.Führungskraft beim Gespräch

Bei Auflösungsverträgen bedarf die Begründung einer hohen Abfindung einer besonderen Argumentation. Neben den Grunddaten der Dauer der Beschäftigungszeit, dem Lebensalter und dem zuletzt erzielten Einkommen, erweisen sich zurückliegende Verdienste für das Unternehmen und die erreichte Stellung als wesentliche Gesichtspunkte für eine außergewöhnliche Abfindungshöhe. Besondere Sorgfalt muss bei der Sicherung der Abfindung gegenüber dem Arbeitsamt aufgewendet werden.

Alternativ zu klassischen Auflösungsverträgen wird geprüft, ob spezielle Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen in Betracht kommen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier wesentlich ausgebaut worden und werden im Beratungsgespräch berücksichtigt.

Bei Verträgen mit Führungskräften findet wegen der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmensbeziehungen verstärkt ein Einsatz englischsprachiger Vertragsunterlagen und Texte statt. Reinhard Gaidies und Carsten Lienau haben sich auf Vertragsgestaltungen aus dem anglo-amerikanischen Bereich spezialisiert und stehen für Verhandlungen mit englischsprechenden Vertragspartnern zur Verfügung.

 

 

 

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Rechtsanwalt Reinhard GaidiesRechtsanwalt Reinhard Gaidies
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