Erwartungen im Arbeitsrecht

Die CDU will durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes flexibleres Arbeiten ermöglichen. Es soll für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgelegt werden. Mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten soll nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Das freiwillig gewählte Homeoffice soll unabhängig

vom zeitlichen Umfang als ein Unterfall des mobilen Arbeitens definiert werden. Zudem soll das grenzüberschreitende mobile Arbeiten innerhalb der EU rechtssicher und möglichst flexibel werden. Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit sollen steuerfrei gestellt und die Pendlerpauschale soll erhöht werden.

Die SPD drängt auf Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes. Es soll dafür gesorgt werden, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Auch soll die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert werden. Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden. Zudem sollen Prämien von Arbeitgebern für die Arbeitszeitaufstockung von Teilzeitbeschäftigten steuerlich begünstigt werden.

Weiterarbeit nach Renteneintritt

Beide Parteien wollen das Vorbeschäftigungsverbot (im TzBfG) nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschaffen, also das Weiterarbeiten nach Renteneintritt erleichtern.
Kommentar: Streitpunkte wie Flexibilisierung und Tariftreue dürften dicke Brocken werden. Ob die Finanzen steuerfreie Zuschläge ermöglichen, wird sich zeigen. Positiv immerhin: an Grundsätzen des Kündigungsschutzes oder dem BetrVG soll offenbar nicht gerüttelt werden.