Fachkanzlei bedeutet, sich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren – bei uns das Arbeitsrecht; seit über 30 Jahren. Als Fachanwälte bilden wir uns regelmäßig fort (auch über die geforderten 15 Stunden jährlich hinaus) und sind so laufend auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Ein weiterer Vorteil der Fachkanzlei ist, sich über Entwicklungen in Unternehmen und Betrieben ebenso auszutauschen, wie die unterschiedlichen Erfahrungen bei der Beratung von Interessenvertretungen einzubinden.
Für Einzelmandanten ergibt sich der Vorteil, dass wir über die Abfindungspraxis in den veschiedenen Branchen sehr gute Kenntnisse besitzen und wissen, welche Regelungen bei einer Beendigung durchsetzbar sind.
Wir verstärken laufend unser Anwaltsteam durch Aufnahme neuer Kolleginnen und Kollegen, aktuell mit Frau Rechtsanwältin Marleen Neuling seit dem 01.02.2022.