FAQ‘s – Was sie schon immer zum Arbeitsrecht wissen wollten!

  • Wie findet man als Arbeitnehmer die besten Anwälte für Arbeitsrecht?

    Unter den knapp 170.000 Anwälten in Deutschland sind wir als Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner mehrfach als die besten Anwälte für Arbeitnehmende ausgezeichnet worden. Zum Beispiel vom Stern, vom Handelsblatt und durch den JUVE Verlag. Hinzu kommt, dass wir  in ganz Deutschland auch für Betriebsräte tätig sind und auch bei den Arbeitsgerichten besonders anerkannt sind.

  • Warum ist im Arbeitsrecht ein Fachanwalt/eine Fachanwältin besser als ein anderer Anwalt?

    In welchem juristischen Bereich man die optimale Vertretung auch sucht, eine Spezialisierung ist heute unumgänglich. Um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, bilden wir uns kontinuierlich weiter, behalten den Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen und können so unsere Mandantinnen und Mandanten optimal vertreten.

  • Warum vertritt Gaidies Heggemann & Partner nur Arbeitnehmende?

    Loyalität ist für uns ein wesentlicher Punkt der Rechtvertretung. Wir bekennen uns also nur für "die eine Seite", damit sich jedes Mandat auf schlüssige Interessenvertretung verlassen kann.

    Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir auch die Tricks sowie Strategien der Gegenseite und können für unsere Mandate noch erfolgreicher agieren.

  • Muss ein Anwalt Erfahrungen haben?

    In Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern sind vielfältige Erfahrungen unbedingt erforderlich. Als Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partnern sind wir in allen Branchen aktiv und kennen die Besonderheiten sehr gut, auch wenn es um praktische Lösungen geht.

  • Wie hoch sind die Kosten für einen Fachanwalt?

    Für Anwälte gibt es eine Gebührenordnung. Je nach Streitwert und Aufwand werden die Kosten berechnet. Bei einer Klage gegen eine Kündigung beträgt der Streitwert drei Bruttogehälter. Wer 3.000 Euro verdient muss also mit Kosten zwischen 1.800 Euro und bei einer Einigung 2.700 Euro rechnen, plus MwSt. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt aber diese Kosten. Durch eine erwirkte Abfindung werden die Kosten allemal gedeckt. 

  • Muss man Vorkasse leisten?

    Nur wenn Sie nicht rechtschutzversichert sind, berechnen wir am Anfang einen Kostenvorschuss. Selbstverständlich klären wir Sie über die entstehenden Kosten auf, damit keine Überraschungen entstehen.

  • Was kostet eine Beratung?

    Eine einfache Beratung kostet 190 Euro (zzgl. MWSt.). Meist lässt sich dann schon klären, ob sich eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber lohnt. Viele Mandanten bestätigen uns, dass sie froh sind, durch uns die nötige Aufklärung erhalten zu haben.

  • Kostet ein einfaches Schreiben an den Arbeitgeber auch Geld?

    Mit einem „einfachen“ Schreiben werden meist Ansprüche angemeldet:  Lohn- und Gehaltsrückstände, Rücknahme einer Abmahnung oder Kündigung etc. Die Berechnung erfolgt dann nach Streitwert. Auch diese Kosten übernimmt eine Rechtschutzversicherung. 

  • Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten?

    Ja, wenn Sie den Arbeitsrechtschutz versichert haben, übernimmt die Versicherung alle Kosten, egal ob bei Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsverhandlungen (wenn eine Kündigung angedroht wurde). Wir klären das Vorgehen mit Ihrer Rechtschutzversicherung, damit die notwendige Kostenzusage erfolgt.

  • Wird man auch als Gewerkschaftsmitglied durch die Kanzlei vertreten?

    Ja, selbstverständlich. Allerdings muss vorher geklärt werden, ob die Gewerkschaft die externen Anwaltskosten übernimmt, falls keine Rechtschutzversicherung vorliegt.

  • Warum muss man auch bei einem Prozessgewinn zahlen?

    Das ist eine Besonderheit im Arbeitsrecht. Damit nicht auch die Kosten der Gegenseite getragen werden müssen, wenn ein Prozess verloren geht, gibt es die Aufteilung: jeder trägt seine Kosten selbst.

  • Lohnt sich die Klage gegen eine Kündigung überhaupt?

    Ja, nach unseren Erfahrungen immer, denn das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer. Kündigungen sind oft nicht wirksam, weil auf Arbeitgeberseite häufig Fehler gemacht werden. Diese Fälle klären wir mit Ihnen vorab und in Ruhe im ersten Beratungsgespräch.

  • Gibt es eigentlich immer eine Abfindung?

    Nach einer Kündigung kommt es zu über 90% zu einer Abfindungszahlung, egal ob vor Gericht oder durch außergerichtliche Verhandlungen. Wie hoch die Abfindung ausfällt richtet sich nach den Chancen und Risiken, die rechtlich zu bewerten sind. Diese werden wir gleich am Anfang mit Ihnen abwägen.

  • Mit welcher Abfindung kann man rechnen?

    Abfindungen sind zwar nicht gesetzlich geregelt, aber üblich. Wir verhandeln für Sie eine möglichst hohe Abfindungszahlung, die über das „Übliche“ hinausgeht, weil wir unsere Erfahrungen aus allen Branchen einbringen und diesen Vorteil bei Verhandlungen in allen Details ausspielen.

  • Wenn man seinen Arbeitgeber nicht verklagen möchte, bekommt man trotzdem eine Abfindung?

    In sehr vielen Fällen kommt es gerade nicht zu einer Auseinandersetzung vor Gericht. Arbeitgeber bieten oft einen Aufhebungsvertrag an, den wir gemeinsam mit Ihnen intensiv prüfen. Hier gilt es auch, eine faire und angemessene Abfindung auszuhandeln, was wir gern für Sie übernehmen.

  • Wird eine Abfindung durch das Arbeitsamt angerechnet?

    Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, wird durch das Arbeitsamt nichts angerechnet. Auch bei außergerichtlichen Aufhebungsverträgen achten wir darauf, eine Sperrzeit zu vermeiden.

  • Übernehmen die Kanzlei auch Mobbing-Fälle?

    Ja, wobei wir festgestellt haben, dass solche Fälle oft die typischen Auseinandersetzungen im Berufsleben widerspiegeln. Mobbing wird auch von Arbeitgebern ausgeübt, weil man sich eigentlich trennen will. Wir empfehlen immer, ein Tagebuch zu führen, wer welche negativen Äußerungen wann getätigt hat.

  • Prüft die Kanzlei auch Arbeitszeugnisse?

    Ja selbstverständlich. Wir sind bewandert in den gängigen Zeugniscodes, prüfen Arbeits- und Zwischenzeugnisse auf „Fallen“ oder ungünstige Formulierungen. Denn oft ist gerade das „Weglassen“ bestimmter Eigenschaften bereits Anzeichen für ein nicht so gutes Zeugnis.