Ein wichtiger Schwerpunkt von Gaidies Heggemann & Partner ist, gegen Diskriminierung im Arbeitsleben vorzugehen. Unsere Mandanten schildern häufig die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Teilzeitarbeit oder Probleme bei Rückkehr in den Beruf aus der Elternzeit. Das Arbeitsrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, gegen solche Diskriminierungen vorzugehen. Das gilt auch für die gleiche Vergütung, weil Teilzeit stets anteiligen zur Vollzeit vergütet werden muss.
Übrigens: auch für eine sog. Geringfügige Beschäftigung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und es besteht bei betrieblichen Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) ebenso ein Anspruch.
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