Ab wann ist frau „juristisch“ schwanger?

Ab wann das Kündigungsverbot für werdende Mütter eingreift, hängt vom voraussichtlichen Entbindungstermin ab, den ein Arzt bestätigt. Von diesem Termin wird zurückgerechnet. Hierfür gibt es unterschiedliche Angaben, entweder die durchschnittliche Dauer einer Schwangerschaft von 266 Tagen oder die äußerste zeitliche Grenze von 280 Tagen.
Schutz vor Kündigungen
Das BAG hat sich jetzt mit Rückgriff auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klar geäußert. Schwerpunkt sei die europäische Mutterschutzrichtlinie. Diese solle verhindern, dass sich die Gefahr, aus Gründen entlassen zu werden, die mit dem Zustand der Schwangeren in Verbindung stehen, schädlich auf ihre physische und psychische Verfassung auswirken kann. Aus diesem Grund sei es offensichtlich, dass vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft auszugehen sei, also dem Zeitraum von 280 Tagen. Das BAG änderte seine bisherige Rechtsprechung entsprechend
(Urteil v. 24.11.2022 – 2 AZR 11/22).

 

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