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Schlagwort-Archiv: Kündigung

Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?

Die Kündigung eines  Beschäftigten wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nach der  Rechtsprechung müssen folgende drei Prüfkriterien erfüllt sein:

Negative Gesundheitsprognose

Es müssen Anhaltspunkte vorliegen, auf die der Arbeitgeber die Prognose stützen kann, dass der oder die Beschäftigte auch künftig in erheblichem Umfang infolge von Krankheiten fehlen wird. Das nennt man „negative Gesundheitsprognose“. Diese kann durch bisherige Fehlzeiten oder ärztliche Gutachten belegt werden. Eine einmalige oder kurzfristige Erkrankung reicht dafür nicht aus.

Beeinträchtigung

Die zu erwartenden Fehlzeiten des oder der Beschäftigten müssen zu einer erheblichen Beeinträchti¬gung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Es kommt voraussichtlich zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen finanziellen Belastungen – beispielsweise mit Lohnfortzahlungskosten.

Interessenabwägung

Dabei muss entschieden werden, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung oder das des Arbeitnehmers am Fortbestehen des Jobs überwiegt. Dabei sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Krankheitsgründe, die zu erwartenden Fehlzeiten und das Alter der Beschäftigten zu berücksichtigen. Letztlich muss die Entscheidung zugunsten des Arbeitgebers ausfallen, wenn die Belastung für ihn trotz aller Gegenargumente nicht mehr zumutbar ist.

Hier kommt es darauf an, ob die Kündigung das mildeste Mittel („ultima ratio“) ist oder ob es möglicherweise mildere, das heißt den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin weniger stark belastende Maßnahmen gibt, um die krankheitsbedingt aufgetretenen Störungen des Arbeitsverhältnisses künftig zu beseitigen.

Häufige Kurzerkrankungen

Häufige Kurzerkrankungen können ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen, wenn die drei oben genannten Kriterien erfüllt sind. Bei der negativen Gesundheitsprognose kommt es darauf an, ob aufgrund der häufigen Erkrankungen in der Vergangenheit auch künftig mit weiteren Ausfällen des Beschäftigten zu rechnen ist. Da der Arbeitgeber die Ursachen der Erkrankungen nicht kennt und daher nicht abschätzen kann, ob es sich beispielsweise um eine chronische Krankheit handelt, kann er seine Prognose anhand eines längeren Beobachtungszeitraums erstellen.

Beträgt dieser mindestens 24 Monate vor der Kündigung und war der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum durchschnittlich mehr als sechs Wochen pro Jahr krank, spricht das für eine Fortsetzung der häufigen Erkrankungen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber durchaus krankheitsbedingt kündigen.

Notwendig: betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann für Beschäftigte bei einer krankheitsbedingten Kündigung entscheidend sein. Nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank war. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten – etwa durch Anpassungen am Arbeitsplatz oder alternative Tätigkeiten im Unternehmen.

Wird kein BEM durchgeführt, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Kündigung unwirksam ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass es keine anderen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung gab – und das wird dem Arbeitgeber nur schwer gelingen.

Für Beschäftigte kann es daher sinnvoll sein, auf ein BEM zu bestehen, da es helfen kann, den Arbeitsplatz zu erhalten oder bessere Alternativen zu einer Kündigung zu finden. Falls dennoch gekündigt wird, kann das Fehlen eines BEM im Kündigungsschutzprozess ein starkes Argument gegen die Kündigung und für die Weiterbeschäftigung sein.

Wir sind bei Gaidies Heggemann & Partner spezialisiert, Arbeitnehmern nach einer Kündigung wirksam zu helfen. Auch bei Kündigungen aus Krankheitsgründen haben wir vielen Mandanten erfolgreich zur Seite gestanden.


Kündigung anscheinend nicht zugegangen

Wer ist eigentlich in  der Pflicht nachzuweisen, dass eine Arbeitgeberkündigung auch tatsächlich dem Beschäftigen zugegangen ist? Natürlich der Arbeitgeber. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ergangenen Urteil ging es genau  darum.

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Fehler bei der Sozialauswahl

Vor einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen. Macht es dies nicht oder ist die Auswahl falsch, wird die Kündigung ungültig. Natürlich gibt es immer Streitfälle. So wurden in einem Betrieb

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Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

Darf ein Arbeitgeber heimlich beschaffte Daten in einen Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer einführen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg sagt eindeutig nein. In dem Fall stritten die Parteien um ein Sachvortragsverwertungsverbot im Hinblick auf Informationen, die bei einer verdeckten Auswertung von E-Mails bzw. WhatsApp-Nachrichten aus

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Verwertbarkeit von Videoüberwachung im Kündigungsschutzprozess gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Gemäß einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Juni 2023 wurde ein Fall öffentlicher Videoüberwachung behandelt, bei dem ein vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug aufgedeckt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Überwachungseinrichtung offenbar nicht vollständig im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stand. Trotzdem entschied das BAG, dass im Falle vorsätzlich vertragswidrigen Verhaltens kein Verwertungsverbot

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WhatsApp Chat als Kündigungsgrund?

„privater“ Inhalt ist geschützt
In dem Fall war der Arbeitnehmer in einer privaten WhatsApp Chatgruppe mit sieben weiteren Mitarbeitern. Zwischen den Mitgliedern dieser Chatgruppe bestand eine langjährige Freundschaft. In diesem Chat äußerte sich der Arbeitnehmer äußerst abwertend über seinen Arbeitgeber

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BEM notwendig, trotz Zustimmung Integrationsamt

Arbeitgeber immer verpflichtet, BEM-Verfahren einzuleiten
In dem Fall fand auf Initiative der Klägerin ein Präventionsgespräch statt, an dem auch Mitarbeiter des Integrationsamts teilnahmen. Mit Schreiben vom selben Tag lud die Beklagte die Klägerin zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) ein. Die Klägerin teilte mit, dass sie an einem bEM teilnehmen wolle, sie unterzeichnete aber die ihr diesbezüglich von der Beklagten übermittelte datenschutzrechtliche Einwilligung nicht, sondern

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„Müll“ verkauft – fristlose Kündigung

Aus Sicht von Arbeitnehmervertretern möchte man aufschreien: „Das darf doch nicht wahr sein.“. Immer wieder entscheiden Gerichte, ein Diebstahl, selbst von Müll, kann zur fristlosen Kündigung führen. Im konkreten Fall ging es um Einzelteile aus unbrauchbar gewordenen IT-Geräten,

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Regelmäßiger Einsatz von Leihkräften schließt betriebsbedingte Kündigung aus

In dem vom LAG Köln entschiedenen Fall wurde fünf von 106 Beschäftigten mit der Begründung gekündigt, die reduzierte Produktion führe zu einem Personalüberhang. Gleichzeit wurden sechs Leiharbeitnehmer fortlaufend mit nur wenigen Unterbrechungen (etwa zum Jahresende oder während der Werksferien) in dem Betrieb eingesetzt. Das Gericht: „Die Kläger hätten auf den Arbeitsplätzen der Leiharbeitnehmer weiterbeschäftigt werden können. Diese sind als freie Arbeitsplätze anzusehen, weil die Leiharbeitnehmer nicht nur als Personalreserve zur Abdeckung von Vertretungsbedarf eingesetzt sind.

Wenn immer wieder (unterschiedliche) Arbeitnehmer in einem absehbaren Umfang ausfallen, ist kein schwankendes, sondern ein ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen vorhanden.“
(LAG Köln v. 2.9.2020 – 5 Sa 295/20).


„Crowdworker“ sind Arbeitnehmer

Werden Kleinstaufträge („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform (sog. „Crowdworker“) durchgeführt und ist hierüber eine Rahmenvereinbarung getroffen worden, kann sich ergeben, diese rechtliche Bindung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren. So das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 01.12.2020.
Online-Plattform verklagt
Verklagt wurden die Betreiber einer Online-Plattform, die im Auftrag ihrer Kunden Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen erstellen lassen.

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Sparda-Bank darf Betriebsrat nicht kündigen

Die Sparda-Bank wollte einem Betriebsrat fristlos kündigen, der sich unangemeldet in eine interne Telefonkonferenz eingeschaltet hatte. Doch das reiche nicht als Grund für einen Rausschmiss, urteilte das Arbeitsgericht Hannover. Rechtsanwalt Carsten Lienau vertritt den Betriebsratsvorsitzenden vor Gericht juristisch.

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Richtige Anhörung zur Kündigung

Arbeitsrecht-Hamburg-Welche_Informationen-sind-dem-Betriebsrat-bei-Kündigung-vorzulegen

Welche Daten einem Betriebsrat bei der Anhörung zu einer Kündigung vorzulegen sind und welche Fakten mitgeteilt werden müssen, ist immer wieder Streitpunkt in Kündigungsschutzverfahren. Es geht um die „richtige“ Anhörung, denn eine fehlerhafte Anhörung macht die Kündigung insgesamt unwirksam. In einer weiteren Entscheidung vom 05.12.2019 (veröffentlicht im April 2020) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Problematik befasst.

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Kündigung wegen Corona?

Viele Arbeitnehmer haben in der aktuellen Corona-Krise Angst um ihren Job. Es kann tatsächlich zu Kündigungen kommen, aber sind diese rechtens?
Eine fristlose Kündigung wäre auf jeden Fall unwirksam. Wer schon länger als ein halbes Jahr beschäftigt ist und im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter arbeiten, genießt Kündigungsschutz. Und ein Grund, fristlos zu kündigen, ist die aktuelle Krise nicht, wenn nämlich keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Beschäftigten vorliegen.

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Kündigung und Kündigungsfristen

Eine Kündigung im September erfolgt, weil Arbeitgeber die Kündigungsfristen zum Quartal oder zum nächsten oder übernächsten Monatsende nutzen wollen. Immer wieder bekommen wir die Frage gestellt, ob auch die richtige Kündigungsfrist angewandt wurde. Alte Verträge enthalten oft noch die Regelung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal. Diese Frist gilt auch, sofern nicht durch längere Zugehörigkeit inzwischen die gesetzliche Kündigungsfrist länger ist.

Die Beschäftigungszeit ist bei der Kündigung ein entscheidender Faktor

Ein Beispiel: Wer bereits mehr als 5 Jahre beschäftigt ist, dem kann durch den Arbeitgeber nur mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die “6 Wochen zum Quartal” würden also, wenn sie noch im Vertrag vereinbart sind, dazu führen, dass bei einer Kündigung z.B. im September nur zum 31.12. des Jahres und nicht etwa zu Ende November gekündigt werden kann.

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Kündigungsschutz

Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist der Schutz bei Kündigungen, außergerichtlich und in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten in allen Branchen und haben uns in zahlreichen Fällen die hohe Anerkennung unserer Mandanten erworben. Spezielle Kenntnisse haben wir in den Bereichen Banken, Handel, Außendienst, IT, Metall, Hafen und Logistik.

Bei einer Kündigung sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen.

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Wer Kollegen schlägt, der fliegt raus

BAG bestätigt Rauswurf durch Betriebsrat

Nicht nur Arbeitgeber können eine Kündigung veranlassen, auch der Betriebsrat darf diese bei wiederholt gesetzeswidrigem Verhalten einfordern. Eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts ist für den Arbeitgeber bindend, eine ordentliche Kündigung rechtmäßig, urteilte am 28.03.2017, das Bundesarbeitsgericht (BAG)

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Grobe Beleidigung durch Emoticons

Nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

Ein Montagearbeiter (16 Jahre beanstandungsfrei beschäftigt) hatte sich an einem Gespräch auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Chronik eines Kollegen beteiligt, der über seine Krankschreibung wegen eines Arbeitsunfalls berichtet hatte. In diesem Gespräch wurden überwiegend nur Spitznamen gebraucht. Unter anderem äußerte er sich wie folgt:

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