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Schlagwort-Archiv: Carsten Lienau

Wahlanfechtung der Betriebsratswahl wegen fehlender Übersetzung der Unterlagen

Bei einer angefochtenen Betriebsratswahl besaßen etwa 15 % der wahlberechtigten Arbeitnehmer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Anlage zum Wahlausschreiben enthielt in 14 verschiedenen Sprachen den Hinweis: „Wenn sich Fragen zu diesem Vorgang ergeben, wenden Sie sich umgehend an die unten aufgeführten Ansprechpartner“. Es erfolgte keinerlei weitere fremdsprachliche Information zur Wahl.

Das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 9.2.2024 AZ: 10 TaBV 51/23) stellte fest, dass der Wahlvorstand gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen habe und es nicht auszuschließen sei, dass das Wahlergebnis bei einer ordnungsgemäßen Wahl anders ausgefallen wäre. Konkret habe der Wahlvorstand nicht dafür gesorgt, dass ausländische Arbeitnehmer die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsratswahl über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden. Es handelt sich hier um wesentliche Vorschriften, deren Verletzung zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtige.

Zusammenfassend seien im Betrieb beschäftigte ausländische Arbeitnehmer der deutschen Sprache im Sinne der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz nur mächtig, wenn ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um die teilweise komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt des Wahlausschreiben verstehen zu können. Es sei nicht ausreichend, dass sich die Arbeitnehmer bei der täglichen Arbeit hinreichend auf Deutsch verständigen können.

Für die Wahlvorstände bedeutet dies, dass sie sich dem Thema Übersetzung der Wahlunterlagen intensiv widmen müssen und die tatsächliche Situation in ihren Betrieben prüfen müssen.

Carsten Lienau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gaidies Heggemann und Partner

 


BAG: Kleinerer Betriebsrat bei zu wenig Kandidaten zulässig

In diesem vom Bundesarbeitsgericht am 24. April 2024 entschiedenen Fall (BAG vom 24. April 2024. 7 ABR 26/23) ging es um eineKlinik mit 170 Beschäftigten, bei der die Staffelung in § 9 BetrVG einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vorsieht. Als im Frühjahr 2022 ein neuer Betriebsrat gewählt werden sollte, kandidierten allerdings nur drei ArbeitnehmerInnen.

Somit wurde ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern gewählt. Die Arbeitgeberin hielt diese Wahl für nichtig und ging gerichtlich dagegen vor, jedoch ohne Erfolg. Sie scheiterte in allen drei Instanzen. Nach Ansicht der Richter scheitert eine Betriebsratswahl nicht daran, dass sich nicht ausreichend Bewerber für das Betriebsratsamt finden lassen. Dies resultiere vor allem aus dem Willen des Gesetzgebers, dass in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden sollen.

Gibt es weniger Kandidaten als zu besetzende Betriebsratssitze, dann muss die Betriebsratsgröße entsprechend reduziert werden und zwar so lange, bis die Zahl der Bewerber für die Errichtung eines Gremiums mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern ausreicht.

Dies ist für alle Neugründer von Betriebsräten eine positive Nachricht. Oft ist es schwierig, genügend Kandidaten zu finden und nun ist höchstrichterlich geklärt, dass auch kleinere Gremien gewählt werden können: Besser ein zu kleiner Betriebsrat, als gar kein Betriebsrat.

Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Gaidies Heggemann und Partner


Unwirksamer Betriebsratsbeschluss bei fehlender Ladung eines Ersatzmitglieds

Ein Betriebsratsvorsitzender hat nach der Einladung zur Betriebsratssitzung erfahren, dass ein Betriebsratsmitglied verhindert ist. Die Ladung des Ersatzmitgliedes unterblieb, da der Vorsitzende erst am Vormittag der um 14:00 Uhr stattfindenden Sitzung von der Verhinderung des Betriebsratsmitglied wegen Krankheit erfahren hatte.In der Betriebsratssitzung wurde die Kürzung von Akkordlohn per Betriebsvereinbarung vereinbart.

Ein klagender Arbeitnehmer hält die der Betriebsvereinbarung zugrunde liegenden Beschlussfassung für unwirksam, da lediglich 10 von 13 Mitgliedern des Betriebsrats teilgenommen hatten.Für zwei verhinderte Betriebsratsmitglieder hat der Betriebsratsvorsitzende Ersatzmitglieder eingeladen, für das kurzfristig erkrankte Betriebsratsmitglied nicht. Der Arbeitnehmer verlangt den vollen Akkordlohn, der ihm ohne die Betriebsvereinbarung zugestanden hätte. Das Arbeitsgericht hatte in der ersten Instanz seine Klage abgewiesen, das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 27. November 2023,9 SA 2723) gab ihm hingegen recht. Nach Auffassung des Gerichts ist der Beschluss über die Betriebsvereinbarung unwirksam, da für die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung auch der Betriebsratsbeschluss unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften getroffen werden muss. Der Betriebsrat habe nicht nachvollziehbar darlegen können, warum die Nachladung des Ersatzmitglieds unterblieben sei. Da noch mindestens 2 Stunden zwischen der Krankmeldung und der Sitzung gelegen hätten, hätte der Betriebsratsvorsitzende auch per Telefon oder auf elektronischem Wege ein Ersatzmitglied nachladen müssen.

 

Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, wie wichtig die ordnungsgemäße Beschlussfassung ist, zu der auch die korrekten nach Ladungen für verhinderte Betriebsratsmitglieder gehört

Carsten Lienau, Fachanwalt für ArbeitsrechtWar


Schulungsanspruch für Betriebsräte – Webinar statt Präsenzschulung?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch

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Welche äußere Form muss ein Arbeitszeugnis wahren?

Beim Erstellen eines Arbeitszeugnis sind die Gebote der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit zu beachten. Aber auch seiner äußere Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 2.11.2023, 5 Sa 35/23).

Eine Arbeitnehmerin und die Arbeitgeber streiten über die Anforderung an die äußere Form eines Zeugnisses. Nach Beendigung

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Last Minute Dienstplan per SMS?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten vor dem Bundesarbeitsgericht darüber, ob der Arbeitnehmer sich in seiner Freizeit über Dienstplanänderungen informieren und danach richten muss. Der Arbeitnehmer ist als Notfall Sanitäter bei dem Arbeitgeber tätig. Eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit regelt unter anderem den Einsatz der Sanitäter im Springerdienst. Arbeitgeber und Betriebsrat legten fest, dass der Arbeitgeber

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Sparda-Bank darf Betriebsrat nicht kündigen

Die Sparda-Bank wollte einem Betriebsrat fristlos kündigen, der sich unangemeldet in eine interne Telefonkonferenz eingeschaltet hatte. Doch das reiche nicht als Grund für einen Rausschmiss, urteilte das Arbeitsgericht Hannover. Rechtsanwalt Carsten Lienau vertritt den Betriebsratsvorsitzenden vor Gericht juristisch.

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