„privater“ Inhalt ist geschützt
In dem Fall war der Arbeitnehmer in einer privaten WhatsApp Chatgruppe mit sieben weiteren Mitarbeitern. Zwischen den Mitgliedern dieser Chatgruppe bestand eine langjährige Freundschaft. In diesem Chat äußerte sich der Arbeitnehmer äußerst abwertend über seinen Arbeitgeber sowie über andere Mitarbeiter und Vorgesetzte. Die Äußerungen zu weiblichen Mitarbeiterinnen/Vorgesetzten waren dabei stark sexualisiert und abwertend. Andere Äußerungen enthielten rassistische Inhalte. Auch wurden vermehrt Gewaltfantasien mit Bezug zu Mitarbeitern und Vorgesetzten geäußert.
Dieser WhatsApp Chatverlauf wurde von einem Gruppenmitglied einer dritten Person gezeigt. Diese dritte Person kopierte den Chat. Der Chat wurde
Schlagwort-Archiv: Kündigungsgrund
Fahrerflucht mit dem Dienstwagen (und andere „Vergehen“)
… vor Gericht muss alles bewiesen werden
In dem Fall eines vom Rechtsschutzbüro des DGB vertretene Hochspannungsmonteur hatte der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. An diesem traten 2021 zwei Schäden auf. Wegen eines vermeintlichen Verkehrsunfalls ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Mann, stellte das Verfahren jedoch ein, weil die Ermittlungen genügenden Anlass zur weiteren Strafverfolgung nicht ergaben.
Der Beschäftigte verursachte später jedoch bei einem Ausweichmanöver an dem reparierten Fahrzeug einen weiteren Schaden. Er hatte einen Begrenzungspfosten übersehen. Die neuerliche Reparatur verursachte erhebliche Kosten, die er mit seiner Firmenkreditkarte beglich.
„Querdenken“ als Kündigungsgrund
Wer sich weigerte, in der Corona-Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die „Maskenpflicht“ für „ein Symbol politischer Unterdrückung“ hält, muss mit einer Kündigung rechnen. So traf es einen Ingenieur aus Baden-Württemberg, der noch dazu als Aktivist der Gruppe „QUERDENKEN-711“ outete. Die Berufung steht aus.
Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ bezeichnet
Fristlose Kündigung wirksam
„Fette Schlampe“ als Kündigungsgrund
flapsiger Ton schützt nicht
Kündigungsschutz
Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist der Schutz bei Kündigungen, außergerichtlich und in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten in allen Branchen und haben uns in zahlreichen Fällen die hohe Anerkennung unserer Mandanten erworben. Spezielle Kenntnisse haben wir in den Bereichen Banken, Handel, Außendienst, IT, Metall, Hafen und Logistik.
Bei einer Kündigung sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen.