Wer sich weigerte, in der Corona-Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die „Maskenpflicht“ für „ein Symbol politischer Unterdrückung“ hält, muss mit einer Kündigung rechnen. So traf es einen Ingenieur aus Baden-Württemberg, der noch dazu als Aktivist der Gruppe „QUERDENKEN-711“ outete. Die Berufung steht aus.
Schlagwort-Archiv: Kündigungsgrund
Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ bezeichnet
Fristlose Kündigung wirksam
„Fette Schlampe“ als Kündigungsgrund
flapsiger Ton schützt nicht
Kündigungsschutz
Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist der Schutz bei Kündigungen, außergerichtlich und in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten in allen Branchen und haben uns in zahlreichen Fällen die hohe Anerkennung unserer Mandanten erworben. Spezielle Kenntnisse haben wir in den Bereichen Banken, Handel, Außendienst, IT, Metall, Hafen und Logistik.
Bei einer Kündigung sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen.