Die Frage, ob der Betriebsrat einen Auskunftsanspruch über die im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten hat, wurde bereits vom LAG Baden-Württtemberg positiv entschieden (wir haben berichtet: https://www.gsp.de/2022-monat-november/sensible-daten-nur-mit-schutzkonzept). Inzwischen wurde
Schlagwort-Archiv: Landesarbeitsgericht
Untätigkeit im Home office muss Arbeitgeber beweisen
Wirft ein Arbeitgeber einer Beschäftigten vor, im Home office nicht oder nicht ausreichend gearbeitet zu haben, muss er dies vor Gericht beweisen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einer Zahlungsklage einer Beschäftigten entschieden. In dem Fall
Nicht erlaubte Verwendung von Mitarbeiter-Fotos
Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geklagt. Der ehemalige Arbeitgeber, ein Unternehmen der Werbetechnikbranche, hatte zahlreiche Fotos von ihm „bei der Arbeit“ und ein ca. vierminütiges Werbevideo produziert, das sodann zu Werbezwecken
Betriebsrat-Wahl 2020: keine Online-Wahl möglich
Natürlich stellt sich in Corona-Zeiten die Frage, ob nicht die nächste Betriebsrat-Wahl „generell“ als Online-Wahl durchgeführt werden kann. Die eindeutige Antwort: Nein. Eine solche Form sieht die Wahlordnung nicht vor. In einem Fall vor
Tobias Schliemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tobias Schliemann ist seit 2017 als Rechtsanwalt tätig. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität in Hamburg und schloss seine universitäre Ausbildung 2015 mit Prädikat ab.
Ausbildung beim Landesarbeitsgericht Hamburg
Während seines Referendariats war er am Landesarbeitsgericht Hamburg tätig und nahm an einer Vielzahl von Einigungsstellensitzungen teil. Seine Anwaltsstation absolvierte er in auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten spezialisierten Sozietäten und in einer internationalen Großkanzlei. Durch diese Tätigkeit konnte er auch wertvolle Einblicke in das taktische Vorgehen der Arbeitgeberseite erhalten.