z.B. für Chat-GPT und Onlinebots
Zur Einhaltung von Artikel 4 des KI-Gesetzes sollten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mindestens schulen:
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Entwicklung,
Funktionsweise, maschinelles Lernen und Einsatzmög-
lichkeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen: Anforderungen nach
der EU-KI-Verordnung - Urheberrecht: Urheberrechtsfragen und Urheberrechts-
verletzungen durch KI-Einsatz - Datenschutzrecht: DSGVO-konformer Einsatz von KI
- KI-Management: Organisation der KI-Anwendungen im
Unternehmen
Technisches Wissen und Erfahrung
Unterschiede in Bezug auf technisches Wissen, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung des Personals und anderer Personen – Wie viel wissen die Mitarbeiter/Person über KI und die von ihnen verwendeten Systeme der Organisation? Was sollten sie sonst noch wissen?
sowie den Kontext, in dem die KI-Systeme verwendet werden sollen, und die Personen, auf denen die KI-Systeme verwendet werden sollen – In welchem Sektor und zu welchem Zweck/zu welchem Dienst wird das KI-System verwendet?
Tags: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aus- und Weiterbildung, Chat-GPT, Datenschutzrecht, Erfahrung, EU-KI-Verordnung, Funktionsweise, Grundlagen, KI, KI-Management, Onlinebots, Technisches Wissen, Urheberrecht