Nach wie vor leisten Arbeitnehmer in Deutschland viele Überstunden. Wenn alle Stunden dokumentiert sind (meist über eine elektronische Zeiterfassung) gibt es keine Probleme. Besteht allerdings Streit darüber, ob und in welchem Umfang mehr gearbeitet wurde, ist der Beschäftigte beweispflichtig, Diese Beweislast hat das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Entscheidungen hervorgehoben. Das bedeutet: der Arbeitnehmer muss korrekt nach Datum und Uhrzeit auflisten, wann welche (Über-) Stunden gearbeitet wurden. Am besten, man nennt dazu noch einen Zeugen, der gleichfalls länger gearbeitet hat. Sich die Stunden noch am nächsten Tag vom Vorgesetzten abzeichnen zu lassen, ist auch ein praktikabler Weg. Schließlich weiß der Vorgesetzte, wann und warum die Mehrarbeit angefallen ist.
Übrigens: die Pause durchzuarbeiten ist keine gute Idee. Die Gerichte pochen darauf, dass gesetzliche Pausen genommen werden müssen. Solche Zeiten zu arbeiten, führt also nicht zur Bezahlung.

Vorsicht Ausschlussfristen

Wer noch Geld wegen Überstunden verlangen kann, muss dies innerhalb von 3 Monaten beim Arbeitgeber einfordern. Arbeits- und Tarifverträge enthalten eine solche Frist, damit schnell Klarheit geschaffen wird.

Wir vertreten bei Gaidies Heggemann & Partner selbstverständlich Mandanten, die noch Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Melden Sie sich kurzfristig, damit wir die Ansprüche prüfen können.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg