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2018 Ausgabe 1 / Monat Februar

Kein „Kopfgeld“ für Petzer

Offenlegung kritischer Äußerungen sollte belohnt werden

Zwei Gesellschafter der Braunschweiger Brauerei Wolters hatten im Dezember 2017 € 2.000 als Belohnung ausgesetzt, um die Verfasser von anonymen Beschwerden zu ermitteln. Der Betriebsrat hatte die im Kummerkasten vorgefunden Beschwerden, wie im Betrieb üblich, auf einer Betriebsversammlung verlesen. In den Beschwerden wurden einige Mitarbeiter namentlich benannt und scharf angegriffen.

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BAG stärkt Rechte beim Gesundheitsschutz

… auch ohne konkrete Gesundheitsgefahr

Ein Betriebsrat von H&M hat sich im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) durchgesetzt. Auch für Belastungen, die erst langfristig zu Gesundheitsgefahren führen können, ist der BR zuständig.

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