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2025 / Monat Dezember

Falsch gefaltete Stimmzettel ungültig?

Wann ist eine BR-Wahl anfechtbar?

Der Wahlvorstand verschickte ie Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt. Dieses enthielt den Hinweis, den Stimmzettel mit der Schrift nach innen zu falten, sodass die Stimmabgabe erst beim Öffnen des Zettels sichtbar wird. Auf dem Stimmzettel selbst stand »Stimmzettel bitte mit dem Schriftbild nach innen falten!«.

Bei der Stimmauszählung wurden vier Stimmen für ungültig erklärt, da sie mit der Schrift nach außen gefaltet waren. Die vier Wahlberechtigten fechten die Wahl an. Die Ungültigerklärung greife in unzulässiger Weise in ihr Wahlrecht ein. Die Hinweise auf das Falten der Stimmzettel seien unzureichend gewesen, da sie wie eine Bitte ausgedrückt wurden.

Das Bundesarbeitsgericht hielt die Betriebsratswahl für nicht anfechtbar.

„Der Wegfall der Wahlumschläge bei der persönlichen Stimmabgabe und die darauffolgende Faltvorgabe gestalten den Grundsatz der geheimen Wahl aus und widersprechen diesem nicht. Zwar könne man erkennen, dass ein Briefwähler eine ungültige Stimme abgegeben habe, sollte man damit aber eine Einschränkung des Wahlgeheimnisses verbinden, sei dies durch die Allgemeinheit der Wahl gerechtfertigt.“ Wenn zuerst die ‚falsch gefalteten Stimmzettel beiseitegelegt wurden, war eine Zuordnung zum Wähler nicht mehr möglich. Die Vorgabe, wie der Zettel zu falten sei, stelle keine unzumutbare Anforderung an den Wähler. (Bundesarbeitsgericht v. 22.01.2025 – 7 ABR 1/24).


Sind unterschiedliche Nachtzuschläge (doch) verfassungsgemäß?

Das Verfassungsgericht differenziert

Zur Frage unterschiedlich hoher Nachtarbeitszuschläge hatte das BAG die Auffassung vertreten, dies sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Konsequent nahm das BAG eine „Anpassung nach oben“ vor, also die Verpflichtung des Arbeitgebers, den jeweils höchsten Nachtzuschlag (nach Tarif) zu zahlen. Diesem folgte das Verfassungsgericht nicht und verwies auf die Tarifautonomie. Es müsse den Tarifvertragsparteien – und nicht dem Gericht – überlassen werden, neue Regelung für Nachtzuschläge aufzustellen. Zwar sind auch Tarifparteien an den Gleichheitsgrundsatz gebunden, so das BVerfG, es sei aber auch der Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen. Eine „Anpassung nach oben“, also an den jeweils höchsten Satz, sei nicht immer der einzig mögliche Weg.

(BVerfG v. 11.12.2024 – 1 BvR 1109/21)

Entzündung nach Tätowierung – keine Entgeltfortzahlung

selbstverschuldet oder nicht?
Das Gericht verweist auf die gesetzliche Regelung: Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt ein Arbeitnehmer dann schuldhaft, wenn er in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt. Dass es in bis zu 5 % der Fälle nach Tätowierungen zu Komplikationen in Form von Entzündungsreaktionen der Haut kommt, ist keine völlig fernliegende Komplikation. Wer sich tätowieren lässt, erhält daher bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Der Sachverhalt:

Die als Pflegehilfskraft beschäftigte Klägerin ließ sich am Unterarm tätowieren. In der Folge entzündete sich die tätowierte Stelle. Sie wurde daraufhin für mehrere Tage krankgeschrieben. Die Arbeitgeberin lehnte die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum ab.

Die Klägerin führte aus, sie mache nicht Entgeltfortzahlung für den Tätowierungsvorgang geltend, sondern für eine davon zu trennende zeitlich nachfolgende Entzündung der Haut. Ihr sei kein Verschulden vorzuwerfen. Es habe sich ein sehr geringes Risiko, das nur bei 1-5 % der Fälle von Tätowierungen auftrete, verwirklicht. Tätowierungen seien als Teil der privaten Lebensführung geschützt und mittlerweile weit verbreitet.

Die Arbeitgeberin entgegnete, die Klägerin habe bei der Tätowierung in eine Körperverletzung eingewilligt. Das Risiko einer sich anschließenden Infektion gehöre deshalb nicht zum normalen Krankheitsrisiko und könne dem Arbeitgeber nicht aufgebürdet werden.

Das Gericht:

Die Klägerin war zwar arbeitsunfähig krank. Sie hat die Arbeitsunfähigkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG aber verschuldet.

Nach dieser Vorschrift handelt ein Arbeitnehmer immer dann schuldhaft, wenn er in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt. Die Klägerin musste bei Tätowierung damit rechnen, dass sich ihr Unterarm entzündet. Dieses Verhalten stellt einen groben Verstoß gegen ihr eigenes Gesundheitsinteresse dar.

Wenn es nur in bis zu 5 % der Fälle nach Tätowierungen zu Komplikationen in Form von Entzündungsreaktionen der Haut komme, ist dies keine völlig fernliegende Komplikation. Bei Medikamenten wird eine Nebenwirkung als „häufig“ angegeben, wenn diese in mehr als 1 % aber weniger als 10 % der Fälle auftritt. Zudem ist die Komplikation in der Hautverletzung durch die Tätowierung selbst angelegt. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen. (LAG Schleswig-Holstein v. 22.5.2025 – 5 Sa 284 a/24)


Notwendige Schulungen in KI-Kompetenz

z.B. für Chat-GPT und Onlinebots

Zur Einhaltung von Artikel 4 des KI-Gesetzes sollten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mindestens schulen:

  • Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Entwicklung,
    Funktionsweise, maschinelles Lernen und Einsatzmög-
    lichkeiten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Anforderungen nach
    der EU-KI-Verordnung
  • Urheberrecht: Urheberrechtsfragen und Urheberrechts-
    verletzungen durch KI-Einsatz
  • Datenschutzrecht: DSGVO-konformer Einsatz von KI
  • KI-Management: Organisation der KI-Anwendungen im
    Unternehmen

Technisches Wissen und Erfahrung

Unterschiede in Bezug auf technisches Wissen, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung des Personals und anderer Personen – Wie viel wissen die Mitarbeiter/Person über KI und die von ihnen verwendeten Systeme der Organisation? Was sollten sie sonst noch wissen?

sowie den Kontext, in dem die KI-Systeme verwendet werden sollen, und die Personen, auf denen die KI-Systeme verwendet werden sollen – In welchem Sektor und zu welchem Zweck/zu welchem Dienst wird das KI-System verwendet?




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