z.B. für Chat-GPT und Onlinebots

Zur Einhaltung von Artikel 4 des KI-Gesetzes sollten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mindestens schulen:

  • Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Entwicklung,
    Funktionsweise, maschinelles Lernen und Einsatzmög-
    lichkeiten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Anforderungen nach
    der EU-KI-Verordnung
  • Urheberrecht: Urheberrechtsfragen und Urheberrechts-
    verletzungen durch KI-Einsatz
  • Datenschutzrecht: DSGVO-konformer Einsatz von KI
  • KI-Management: Organisation der KI-Anwendungen im
    Unternehmen

Technisches Wissen und Erfahrung

Unterschiede in Bezug auf technisches Wissen, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung des Personals und anderer Personen – Wie viel wissen die Mitarbeiter/Person über KI und die von ihnen verwendeten Systeme der Organisation? Was sollten sie sonst noch wissen?

sowie den Kontext, in dem die KI-Systeme verwendet werden sollen, und die Personen, auf denen die KI-Systeme verwendet werden sollen – In welchem Sektor und zu welchem Zweck/zu welchem Dienst wird das KI-System verwendet?