Die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit stehen nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz. Sie sind in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut und werden darüber hinaus oft noch durch Richterrecht konkretisiert.
Die Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten streiken. Wie lange, ist derzeit unklar. Für berufstätige Eltern ist das auf den ersten Blick eine Katastrophe. Worauf also müssen sie achten, wenn das Kind nicht anderweitig unterzubringen ist? Wer erstattet eventuelle zusätzliche Kosten für eine alternative Betreuung? Die arbeitsrechtliche Situation erklären Babette Kusche und Carsten Lienau.
Der aktuelle Streik der Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten kommt nicht überraschend, immerhin gute 48 Stunden vor Beginn wurde er angekündigt. Vielen berufstätigen Eltern mag das geholfen haben – anderen nicht. Wenn nun die sogenannten Notgruppen in den Kindertagesstätten nur eine geringe Anzahl an Plätzen aufweisen, die Organisation der Betreuung durch ein privates Netzwerk nicht verlässlich ist und die Großeltern weit weg wohnen, bedarf es eines neuen Planes.
Das JUVE Handbuch 2016/2017 führt uns auf der Liste der „Besonders empfohlenen Kanzleien für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“, ebenso wie unsere Kooperationspartner silberberger.lorenz.towara aus Düsseldorf und seebacher.fleischmann.müller aus München. Bereits seit vielen Jahren werden wir als Hamburger Arbeitnehmerkanzlei geführt die auf Seiten der Betriebsräte insbesondere bei Restrukturierungen mit Personalabbau oder bei Betriebsübergängen im Rahmen von Transaktionen tätig ist. Gelobt werden unsere Anwälte als „angenehme Verhandlungspartner und zuverlässige Kollegen.“
Rechtsanwalt Ignatz Heggemann von Gaidies Heggemann & Partner hat für die Zeitschrift „der möbelspediteur“ (Ausgabe 06.2014) einen Beitrag zum Thema „Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei ausländerfeindlicher Betätigung“ verfasst. Der Beitrag befasst sich mit den Themenpunkten
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei ausländerfeindlicher Betätigung
Ausländerfeindliche Betätigung
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur ausländerfeindlichen Betätigung
Bernd Haupthoff (geboren 1953, verheiratet) ist seit 1985 Rechtsanwalt und seit 2001 gleichfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit Januar 2018 in der Kanzlei tätig. Zuvor war er Sozius und Mitbegründer der Kanzlei Haupthoff & Partner in Hamburg Eimsbüttel. Zugelassen ist Bernd Haupthoff am Landgericht Hamburg, beim Hanseatischen Oberlandesgericht sowie bei allen Arbeitsgerichten. Vor seiner juristischen Ausbildung war er nach abgeschlossener Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann tätig in einem großen Versicherungsunternehmen. Das Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Politik hat Bernd Haupthoff mit dem Abschluss des Diplom Betriebswirt beendet.
Hannah Wilde ist seit 2020 als Rechtsanwältin tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und an der Universität Hamburg. Im Jahr 2017 begann sie das Referendariat in Niedersachsen. Während ihrer Ausbildung war sie in mehreren internationalen Großkanzleien tätig und absolvierte eine Station im Arbeitsrecht. Diese Tätigkeit bestärkte sie darin, den Fokus fortan auf das Arbeitsrecht und insbesondere auf die Arbeitnehmerseite zu legen.
Sophia-Joyce Yeboah ist seit 2021 als Rechtsanwältin zugelassen und seither für unserer Kanzlei tätig. Die gebürtige Hamburgerin studierte Rechtswissenschaften in ihrer Heimatstadt an der Universität Hamburg. Ihr Referendariat absolvierte sie in Niedersachsen und legte das zweite Staatsexamen im März 2021 mit Prädikat ab.
Bereits während des Studiums legte sie ihren Schwerpunkt auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch privat engagierte sie sich im sozialen Bereich und nahm mehrere Jahre ehrenamtlich an einer studentischen Gesprächsgruppe für Insassen der Justizvollzugsanstalt Billwerder teil.
Während ihres Referendariats absolvierte sie bereits ihre Wahlstation in unserer Kanzlei und fasste hier den Entschluss, künftig die rechtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten in den Fokus zu nehmen. Durch ihre langjährige Tätigkeit in unserer Kanzlei konnte sie sich den Titel der Fachanwältin für Arbeitsrecht erwerben.
Frau Joy Dahmen ist seit 2023 als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei tätig. Sie ist in Hamburg aufgewachsen, hat in Münster Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat in Frankfurt am Main absolviert.
Neben dem Referendariat arbeitete sie bereits in einer Kanzlei für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihre Vertretungen in Frankfurt. Diese Erfahrungen bestärkten sie darin, ihren inhaltlichen Schwerpunkt in der anwaltlichen Arbeitnehmervertretung zu legen und nach ihrem Umzug zurück nach Hamburg, unser Team zu verstärken.
Während dem Studium engagierte sie sich in der hochschulpolitischen Mitbestimmung und im Referendariat als Landessprecherin Hessen und kann sich somit gut in die Herausforderungen der betrieblichen Mitbestimmung hineinversetzen. Sie engagiert sich auch privat für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ist Mitglied in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Nanda Witecka ist Rechtsanwalt und seit 2024 in unserer arbeitsrechtlich orientierten Sozietät Gaidies Heggemann& Partner in Hamburg tätig. Herr Witecka hat nach einer Ausbildung zum Industriekaufmann das Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolviert; später dann das Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht mit der großen juristischen Staatsprüfung abgeschlossen.
Theresa Trapp ist seit März 2024 in unserer Kanzlei tätig. Ihr Studium der Rechtswissenschaften und ihr Referendariat absolvierte sie in Marburg. Sie legte dabei beide Staatsexamen mit Prädikat ab.
Bereits während des Studiums und danach war Theresa Trapp als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und hat erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung, Anwendung und Weitergabe ihres rechtlichen Wissens erworben. Während des Referendariats absolvierte sie ihre Wahlstation im Arbeitsrecht in einem großen Unternehmen.
Sven Röbke ist seit September 2024 ein weiterer Rechtsanwalt unserer Sozietät. Er ist seit 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine arbeitsrechtliche Spezialisierung begann allerdings schon vor dem ersten Examen mit der Tätigkeit als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Schwemer Tietz & Tötter in Hamburg. Im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen war das Arbeitsrecht stets der Schwerpunkt, wobei das erste Examen in Hamburg und das zweite Examen in Niedersachsen absolvierte.
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