Ignatz Heggemann, Dipl. Sozialwirt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ignatz Heggemann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist, seit vorheriger selbständiger Tätigkeit seit 2008 Partner in der arbeitsrechtlich orientierten Sozietät Gaidies Heggemann & Partner in Hamburg. Zugelassen ist er beim Landgericht Hamburg, beim Hanseatischen Oberlandesgericht sowie bei allen Arbeitsgerichten. Das Studium der Rechtswissenschaft hat Ignatz Heggemann an der Universität Hamburg absolviert. Vor der juristischen Ausbildung war Ignatz Heggemann, nach zuvor abgeschlossener Ausbildung zum Werkzeugmacher, als Werkzeugmacher tätig.
Engagement in Betriebsratsgremien und der IG Metall
Engagement in Betriebsratsgremien und Gremien der Industriegewerkschaft Metall und des Deutschen Gewerkschaftsbundes bis hin zur Mitgliedschaft im zentralen Jugendausschuss beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt.

Das Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg hat Ignatz Heggemann mit dem Abschluss als Dipl. Sozialwirt beendet.

Ignatz Heggemann ist 1953 in Melle geboren und ist verheiratet.

Schwerpunkte:

  • Individuelles Arbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsänderung und Betriebsübergang
  • Abfindungen, einschließlich Aufhebungsvertrag
  • Kündigungsschutz (gerichtliche / außergerichtlich)
  • Beratung von Betriebsräten beim Abschluss und der Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung bei betrieblichen Umstrukturierungen und Personalabbau
  • Beratung bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
  • Beratung bei der Gestaltung und beim Abschluss von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Veröffentlichungen: AiB / Eingruppierungen

Mitgliedschaften:

  • Vorsitzender des Schlichtungsausschusses bei der Anwaltskammer Hamburg für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen
  • Hamburgischer Anwaltverein e.V.

Ignatz Heggemann ist weit über die Grenzen Hamburgs als kompetenter Anwalt und Berater anerkannt

Seine gewerkschaftliche Verbundenheit führt ihn stets zu interessengerechter Vertretung seiner Mandanten, vor allem bei Verhandlungen auf Seiten der Betriebsräte. Individualmandanten schätzen seine fundierten Rechtskenntnisse und konsequente Vertretung.

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