Eine Zielvereinbarung muss bekanntlich – so der Name – „vereinbart“ werden. Was aber, wenn sich Verhandlungen darüber hinausziehen oder schlicht keine Einigung erzielt wird? Mit einem solchen Fall hatte sich das Landesarbeitsgericht Nürnberg zu beschäftigen und stellte fest:
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Arbeitgeber zahlt Lohn unpünktlich – Schaden von 76.000 EUR beim Arbeitnehmer
Zahlen Arbeitgeber nicht pünktlich den Lohn, sind sie für mögliche Folgen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.09.2015 entschieden (AZ: 2 Sa 555/14). Es sprach damit einem Hilfsarbeiter über 76.000,00 € Schadenersatz wegen der Zwangsversteigerung seines Hauses zu.