Vertretung Arbeitnehmer +++ Fachanwälte für den Betriebsrat +++ sechzehn Fachanwälte für Arbeitsrecht +++ jahrzehntelange Erfahrung +++

Schlagwort-Archiv: KI

Notwendige Schulungen in KI-Kompetenz

z.B. für Chat-GPT und Onlinebots

Zur Einhaltung von Artikel 4 des KI-Gesetzes sollten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mindestens schulen:

  • Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Entwicklung,
    Funktionsweise, maschinelles Lernen und Einsatzmög-
    lichkeiten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Anforderungen nach
    der EU-KI-Verordnung
  • Urheberrecht: Urheberrechtsfragen und Urheberrechts-
    verletzungen durch KI-Einsatz
  • Datenschutzrecht: DSGVO-konformer Einsatz von KI
  • KI-Management: Organisation der KI-Anwendungen im
    Unternehmen

Technisches Wissen und Erfahrung

Unterschiede in Bezug auf technisches Wissen, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung des Personals und anderer Personen – Wie viel wissen die Mitarbeiter/Person über KI und die von ihnen verwendeten Systeme der Organisation? Was sollten sie sonst noch wissen?

sowie den Kontext, in dem die KI-Systeme verwendet werden sollen, und die Personen, auf denen die KI-Systeme verwendet werden sollen – In welchem Sektor und zu welchem Zweck/zu welchem Dienst wird das KI-System verwendet?


ChatGPT vor dem Arbeitsgericht

kein Anspruch auf Einstweilige Verfügung

In dem Fall erlaubte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten explizit die Nutzung von ChatGPT im Arbeitsalltag, verbunden mit „Guidelines“ zur Nutzung generativer künstlicher Intelligenz. Dabei führte er die KI-Tools nicht selbst ein, sondern erlaubte den Beschäftigten ChatGPT für die Arbeit über private Accounts oder den Webbrowser auszuprobieren. Der KBR erfuhr davon

Weiterlesen …


Künstliche Intelligenz im Betrieb

Betriebsräte sehen sich zunehmend mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb konfrontiert. Bereits die Nutzung von ChatGPT oder Microsoft Azure löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Nr. 6 BetrVG aus. Personenbezogene Daten werden zwangsläufig erfasst, wenn Beschäftigte

Weiterlesen …



Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbedingungen: Wir setzen u.a. Cookies ein, um Ihnen die Nutzung unserer Webseiten zu erleichtern. Mit der weiteren Nutzung unserer Webseiten sind Sie mit dem Einsatz der Cookies und unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Weitere Informationen zu Cookies unserem Datenschutz entnehmen Sie bitte aus unserer Datenschutzerklärung.

OK Datenschutzerklärung