Die Kündigung eines Beschäftigten wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nach der Rechtsprechung müssen folgende drei Prüfkriterien erfüllt sein:
Die Kündigung eines Beschäftigten wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nach der Rechtsprechung müssen folgende drei Prüfkriterien erfüllt sein: