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Schlagwort-Archiv: Wahlumschläge

Falsch gefaltete Stimmzettel ungültig?

Wann ist eine BR-Wahl anfechtbar?

Der Wahlvorstand verschickte ie Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt. Dieses enthielt den Hinweis, den Stimmzettel mit der Schrift nach innen zu falten, sodass die Stimmabgabe erst beim Öffnen des Zettels sichtbar wird. Auf dem Stimmzettel selbst stand »Stimmzettel bitte mit dem Schriftbild nach innen falten!«.

Bei der Stimmauszählung wurden vier Stimmen für ungültig erklärt, da sie mit der Schrift nach außen gefaltet waren. Die vier Wahlberechtigten fechten die Wahl an. Die Ungültigerklärung greife in unzulässiger Weise in ihr Wahlrecht ein. Die Hinweise auf das Falten der Stimmzettel seien unzureichend gewesen, da sie wie eine Bitte ausgedrückt wurden.

Das Bundesarbeitsgericht hielt die Betriebsratswahl für nicht anfechtbar.

„Der Wegfall der Wahlumschläge bei der persönlichen Stimmabgabe und die darauffolgende Faltvorgabe gestalten den Grundsatz der geheimen Wahl aus und widersprechen diesem nicht. Zwar könne man erkennen, dass ein Briefwähler eine ungültige Stimme abgegeben habe, sollte man damit aber eine Einschränkung des Wahlgeheimnisses verbinden, sei dies durch die Allgemeinheit der Wahl gerechtfertigt.“ Wenn zuerst die ‚falsch gefalteten Stimmzettel beiseitegelegt wurden, war eine Zuordnung zum Wähler nicht mehr möglich. Die Vorgabe, wie der Zettel zu falten sei, stelle keine unzumutbare Anforderung an den Wähler. (Bundesarbeitsgericht v. 22.01.2025 – 7 ABR 1/24).



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