Kann Briefwahl in Zeiten der Pandemie generell durchgeführt werden?

In Zeiten der Pandemie ist es naheliegend zu überlegen, ob nicht für alle Beschäftigten, die sich ggf. im Home-Office befinden, generell die Briefwahl durchgeführt werden kann. Einerseits spricht zwar die Wahlordnung auch von „Telearbeitnehmern“, die wegen der Eigenart der Beschäftigung voraussichtlich zum Wahltermin nicht im Betrieb anwesend sind. Hier ist aber die dauerhafte Tele-Heimarbeit gemeint.

Ob Mitarbeitende im Home-Office dann „voraussichtlich“ am Tag der Wahl nicht anwesend sind, ist eine ganz andere Frage. Zum Beispiel wenn nur an wechselnden Tagen im Home-Office gearbeitet wird.

Vorsicht!

Vorsicht ist geboten, da nach wie vor der Grundsatz gilt, Wahlen in Präsens abzuhalten. Dies wird auch vom Bundesarbeitsgericht immer wieder betont. Es sollte also immer (notfalls für nur wenige Stunden) die Stimmabgabe in einem Wahllokal angeboten werden.