Geänderte Wahlordnung:

Hauptsächlich neu ist in der geänderten Wahlordnung:

– als Wahlvorstand auch online tagen zu können,
– das aktive Wahlalter ab 16 Jahren, nicht passiv
– das zwingende einfache Verfahren (bis 100 Wahlberechtigten),
– die Briefwahl für Wahlberechtigte in Elternzeit und Langzeitkranke etc.,
– Briefumschläge fallen bei der Präsenzwahl weg.
– Die bisherige Grenze für das vereinfachte Verfahren wurde von 50
  auf 100 Wahlberechtigte angehoben