Wenn …. die Große Koalition zustande kommt, ergeben sich wichtige Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht
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Leiharbeit wird künftig auf 18 Monate ununterbrochene Einsatzdauer begrenzt (damit ist das „vorübergehend“ geklärt)
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Der Einsatz von Leiharbeitnehmer als Streikbrecher soll verboten werden
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Die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern muss nach neun Monaten erfolgen
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Leiharbeitnehmer werden bei den Schwellenwerten des BetrVG berücksichtigt
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bei Werkverträgen sollen die Informations- und Unterrichtungsrechte des BR ausgeweitet werden und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung stärker durch den Zoll kontrolliert werden
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Die Abgrenzungskriterien zum missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz sollen gesetzlich geregelt werden
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Der Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) soll gesetzlich festgeschrieben werden – nach dem Mehrheitsprinzip
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Das Rückkehrrecht von Teilzeit (wg. Kindeserziehung oder Familienpflege) in Vollzeit soll gesetzlich geregelt werden (Anspruch auf befristete Teilzeit)
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll mehr Verbindlichkeit bekommen und betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft werden
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Mindestlohn von € 8,50 ab 2015, außer es liegen Tarifverträge mit niedrigeren oder höheren Mindestlöhnen vor („flächendeckender“ Mindestlohn bundesweit ab 01.01.2017)
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Allgemein verbindliche Tarifverträge sollen nach öffentlichem Interesse möglich sein, nicht nach tarifgebundenen Arbeitgebern mit mind. 50% der Beschäftigten
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beim Beschäftigtendatenschutz droht allerdings Stillstand; verwiesen wird auf die Verhandlungen auf europäischer Ebene über eine Datenschutzgrundverordnung
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ab 01. Juli 2014 abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr bei 45 Beitragsjahren (einschl. Zeiten der Arbeitslosigkeit)
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Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente bis zum 62. Lebensjahr