Jedes Jahr, wenn die Temperaturen steigen, stellt sich die gleiche Frage: Was muss ein Arbeitnehmer „aushalten“, was muss mein Arbeitgeber tun? Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A3.5 geben Antwort.Die ASR A3.5 unterscheiden für die Temperatur im Büro nach folgenden Grenzen: ab +26 bis +30° C soll der Arbeitgeber bereits Maßnahmen ergreifen (Sonnenschutz, Nachtauskühlung, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Lockerung der Bekleidungsregelungen). Bei über +30° C müssen solche beispielhaften Maßnahmen ergriffen werden. Steigt die Temperatur sogar auf über 35° C, werden technische Maßnahmen verlangt (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), ebenso wie organisatorische (z. B. Entwärmungsphasen). Die Messung der Lufttemperatur erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden.

weitere Hinweise siehe: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf