Neuer Datenschutz ab Mai 2018
„Die Uhr tickt“ und es nicht mehr viel Zeit, bestehende Betriebsvereinbarungen an das neue Datenschutzrecht anzupassen. Ab 25. Mai 2018 gelten das neue BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und die DSGVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung).
Aus Arbeitgeberkreisen hört man häufig, es müssen nur eine „Rahmen-Vereinbarung“ geschlossen werden, die auf das neue Recht verweist. Das ist ein Trugschluss. Alte Betriebsvereinbarungen, die z.B. kein klares Löschungskonzept enthalten, gelten nicht weiter. Und….. es sind auch Betriebsräte gefordert, ihren eigenen Datenbestand zu durchforsten. In unserem 2-Tages-Seminar „Neues zum Datenschutz“ am 11. + 12. Juni 2018 gibt es noch einmal Gelegenheit, die notwendigen Schritte anhand praktischer Beispiele zu diskutieren – Info und Anmeldung als pdf