Nach einer EU-Richtlinie aus 1994 sind unter bestimmten Voraussetzungen Europäische Betriebsräte zu bilden. Mittlerweile sind drei weitere Richtlinien verabschiedet worden, die weitere Beteiligungsrechte, als Mindestanforderungen vorsehen.
Nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum europäischen Betriebsrat am 22.09.1994 sind inzwischen die Richtlinien 97/74/EG, 2002/14/EG und die Richtlinie 2009/38EG beschlossen worden. Diese letzte Richtlinie wurde durch die Neufassung des Gesetzes zum Europäischen Betriebsrat am 07.12.2011 umgesetzt.
Die Richtlinien schreiben nur Mindestanforderungen für die Beteiligungsrechte und die organisatorische Ausgestaltung des Europäischen Betriebsrats vor. Die in den letzten 15 Jahren abgeschlossenen „Besonderen Vereinbarungen“ haben die Themenpalette der Beteiligungsrechte über die rein wirtschaftliche Erörterung auf Schwerpunkte wie z. B. „Gesundheit“, „prekäre Beschäftigung“, „virtuelle Arbeitsplätze in multinationalen Unternehmen“ und „Kulturaustausch“ erweitert. Rechtsanwalt Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Wolfgang Steen haben sich als sachverständiger Berater auf den Abschluss „Besonderer Vereinbarungen“ spezialisiert. Ihre Beratung bezieht sich auf folgende Aufgabengebiete:
- Erstellung von Synopsen bestehender Vereinbarungen, die erkennen lassen, welche Lücken bestehen und welche Weiterentwicklungen nach den Mindestanforderungen nach den EU-Richtlinien möglich sind.
- Ausarbeitung von Vereinbarungsentwürfen zu möglichen Eckpunkten einer veränderten EBR-Vereinbarung unter Einbeziehung der Erfahrungen und bereits bestehenden Regelungen in anderen multinationalen Konzernen.
- Sachverständige Beratung bei der Verhandlung der Kernfragen mit der Unternehmensleitung und anschließenden Ausarbeitung eines Vereinbarungstextes in einer paritätisch besetzten Redaktionsgruppe.