Die sog. Vertrauensarbeitszeit gehört der Vergangenheit an, was sich inzwischen wohl herumgesprochen hat. Zur Durchsetzung einer Zeiterfassung ist allerdings notwendig, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht hat. Dies hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 27. Juli 2021 ausdrücklich bestätigt (7 TaBV 79/20).
Schlagwort-Archiv: Arbeitszeitgesetz
Dritter Sonder-NewsLetter Corona
- Arbeitsschutz-Standards
- Referentenentwurf „Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz“
Am 16. April 2020 hat das Bundesarbeitsministerium SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards veröffentlicht (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Diese bringen neue Aufgaben für die Betriebsräte und Personalräte mit sich. Es geht um den betrieblichen Gesundheitsschutz, der in Zeiten der Corona-Epidemie ganz besondere Bedeutung hat.
Mehr-Arbeitszeit „verschenkt“?
BAG zieht Grenze bei 48 Std./Woche
Eine Arbeitnehmerin (Wiegemeisterin) hatte einen unklaren Arbeitsvertrag geschlossen. Eigentlich sollte sie 40 Std./Woche arbeiten, tatsächlich war aber die Zeit von 06:00 bis 17:00 Uhr abzügl. ½ Std. Pause festgelegt. Sie klagte jetzt Überstunden von € 24.000 brutto ein. Das BAG pochte auf Einhaltung der 48 Std.-Grenze.
Betriebsratsarbeit ist (keine) Arbeitszeit – der Streit geht weiter
Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen meint, kann BR-Arbeit nicht unter den Arbeitszeitbegriff des Arbeitszeitgesetzes fallen. Mit einer ‚vermittelnde‘ Lösung wird allerdings anerkannt, dass die 8- bzw. 10-Stunden-Grenze zu beachten ist.
In dem Fall hatte eine Betriebsrätin zunächst ab 08:00 Uhr (bis ca. 15:00 Uhr) eine BR-Sitzung besucht und war für die anschließende Spätschicht bis 20:15 Uhr disponiert. Sie verließ allerdings um 17:36 Uhr ihren Arbeitsplatz, so dass die Schichtleiterin vermerkte: „kein Freizeitausgleich“.