Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 26.01.2012 (Az. C-586/10) entschieden, dass ständig aufeinanderfolgende Befristungen nicht unzulässig sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Befristungen alle einen sachlichen Grund aufweisen können.
Generell dürfen nach deutschem Recht Arbeitsverträge grundsätzlich nur befristet werden, wenn die Befristung entweder nicht länger als zwei Jahre dauert, oder wenn die Befristung auf einem sachlichen Grund basiert. Ein solcher kann zum Beispiel die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers sein.