Vertretung Arbeitnehmer +++ Fachanwälte für den Betriebsrat +++ elf Fachanwälte für Arbeitsrecht +++ jahrzehntelange Erfahrung +++

Schlagwort-Archiv: Betriebsvereinarung

Corona-FAQ: Wer trägt die Kosten der Corona-Tests?

  • Ungeimpfte und nicht-genesene Personen sowie Personen, die ihren Serostatus nicht offenbaren möchten, sind selbst dafür verantwortlich, einen den Anforderungen genügenden Test zu organisieren. Das gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Etwas anderes gilt nur in vulnerablen Einrichtungen
  • Für die Test kann auf die staatlicherseits gewährleisteten Angebote zurückgegriffen werden.
  • Die vom Arbeitgeber bereitzustellenden zwei Test pro Woche müssen nicht notwendigerweise den Anforderungen der 3G-Regelung genügen. Eine entsprechende Gestaltung lässt sich aber in Betriebsvereinbarungen
  • In Betriebsvereinbarungen kann auch festgelegt werden, dass etwa die Kosten von Tests für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vom Arbeitgeber getragen werden.

 

Wir haben die FAQ zu 3G im Betrieb auf unseren Seiten zusammengestellt

Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitnehmer
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg



Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbedingungen: Wir setzen u.a. Cookies ein, um Ihnen die Nutzung unserer Webseiten zu erleichtern. Mit der weiteren Nutzung unserer Webseiten sind Sie mit dem Einsatz der Cookies und unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Weitere Informationen zu Cookies unserem Datenschutz entnehmen Sie bitte aus unserer Datenschutzerklärung.

OK Datenschutzerklärung