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Schlagwort-Archiv: Betriebsverfassungsrecht

Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

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Reinhard Gaidies ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Seit 1979 ist er als Gründungspartner der Kanzlei ausschließlich mit Mandaten im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts befasst.

Prädikatsexamen
Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in Hamburg und schloss die Ausbildung 1978 mit Prädikat ab. Nach Abschluss der Ausbildung war er zunächst beschäftigt in der Hauptverwaltung der Gewerkschaft ÖTV – jetzt verdi -, dort als Referent in Arbeitsrechtsseminaren tätig und betraut mit einer wissenschaftlichen Untersuchung über die Bedeutung des Arbeitsrechts in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.

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Schulungsanspruch für Betriebsräte

Betriebsratsmitglieder (nicht nur neu Gewählte) haben Anspruch auf Schulungen, wenn das Gremium es so entscheidet. Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sind immer erforderlich, auch im Bereich Arbeitsschutzrecht. Gesetzliche Grundlage ist der § 37 Abs. 6 BetrVG.

Worauf ist zu achten?

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Beate Großmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin

Beate_Großmann_Rechtsanwältin_Mediatorin-Arbeitsrecht-Hamburg

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Hamburg sowie dem Referendariat beim Oberlandesgericht Hamburg war sie viele Jahre in der Rechtsabteilung eines bekannten Rechtsschutzversicherers tätig.

Als Betriebsrätin aktiv

Sie ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Die arbeitsrechtliche Spezialisierung begann, nachdem sie als Betriebsrätin selbst praktische Erfahrungen gesammelt hat.

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sie verstärkt seit 2018 unser Anwaltsteam im Arbeitsrecht, als Rechtsschutzexpertin und als Ausbilderin.

Referentin im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Seit 2022 ist sie außerdem für das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) bundesweit als Referentin für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen im Einsatz. In der Aus- und Weiterbildung setzt sie dabei ihre durch entsprechende zertifizierte Fortbildungen erworbene Kenntnisse als Coach und Trainerin in der Erwachsenenbildung mit Begeisterung ein.

 

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Betriebsrat – Schulung für das 3. Ersatzmitglied – Erforderlich bei häufiger Heranziehung

„Auch die Teilnahme des 3. Ersatzmitglieds einer Liste des Betriebsrats an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht kann im Einzelfall erforderlich sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Entsendung. Maßgebliche Bedeutung kommt insoweit den Heranziehungszahlen des 3. Ersatzmitglieds derselben Liste in der Vergangenheit zu“, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

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