Natürlich stellt sich in Corona-Zeiten die Frage, ob nicht die nächste Betriebsrat-Wahl „generell“ als Online-Wahl durchgeführt werden kann. Die eindeutige Antwort: Nein. Eine solche Form sieht die Wahlordnung nicht vor. In einem Fall vor
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Betriebsrat kann elektronische Zeiterfassung erzwingen
Die sog. Vertrauensarbeitszeit gehört der Vergangenheit an, was sich inzwischen wohl herumgesprochen hat. Zur Durchsetzung einer Zeiterfassung ist allerdings notwendig, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht hat. Dies hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 27. Juli 2021 ausdrücklich bestätigt (7 TaBV 79/20).