Gaidies Heggemann & Partner, hat den Sportdirektor des HSV, Michael Mutzel, erfolgreich gegen die Freistellung durch den Verein vertreten. Das Arbeitsgericht entschied per Einstweiliger Verfügung heute, die Freistellung sei unwirksam. Daraus folgt der Anspruch, den Job wieder ausüben zu dürfen. Es lag Eilbedürftigkeit vor, weil das Ansehen von Michael Mutzel sonst erheblich leiden würde. Die vom HSV vorgetragenen Hinweise auf einen angeblichen Vertrauensverlust reichten dem Gericht nicht. Generell gilt: Eine Freistellung im laufenden Anstellungsverhältnis ist nicht so ohne Weiteres möglich. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung schon 1985 ausgeführt, die Beschäftigung sei ein Grundrecht, das nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden dürfe.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg