In der Zeitschrift Sicherheitsbeauftragter (Ausgabe 03/2021) stellen unsere Anwältinnen Roswitha Kranefuß und Babette Kusche den Aspekt heraus, dass Daten und IT-Geräte im Privatbereich oft nicht ausreichend gesichert sind. Versäumnisse im Datenschutz sind auch ein Einfallstor für Cyberkriminalität. Grundsätzlich ist im Home-office alles zu tun, was der Arbeitgeber auch im Betrieb tun muss, um die Daten vor fremdem Zugriff zu schützen. In der Kommunikation mit dem Arbeitgeber werden verschlüsselte elektronische Kommunikationswege empfohlen. Der Artikel enthält auch eine umfassende Checkliste zu Maßnahmen für den Datenschutz.
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Mobiles Arbeiten – Einigungsstelle möglich
„Die Einigungsstelle kann für den Regelungsgegenstand „Mobiles Arbeiten“, insbesondere zur Regelung der damit zusammenhängenden Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Arbeitszeit und der Arbeitsstätte, zuständig sein“, so eine Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern.
Der Fall: In einem bundesweit tätigen Forschungszentrum mit ins. rd. 8.500 Beschäftigten