Ab dem Jahr 2025 wird bei Abfindungen, die der Arbeitgeber zahlt, nicht mehr automatisch die sog. Fünftel-Regelung angewandt. Hintergrund: das Verfahren war offensichtlich für einige Arbeitgeber zu schwierig und ungenau.

Die Folge: Arbeitnehmer müssen selbst aktiv werden

Die Folge ist, dass jetzt Abfindungen mit dem normalen Steuersatz versteuert werden, der natürlich in Verbindung mit dem Normaleinkommen sehr hoch sein wird. Erst durch die Steuererklärung

für das Jahr der Zahlung kann wieder die Steuerbegünstigung erzielt werden.

Steuerbegünstigung bleibt

Die Steuerbegünstigung für Abfindungen ist damit nicht etwa abgeschafft. Arbeitnehmer/innen können die Ermäßigung des Steuertarifs nach § 34 Abs. 1 EStG künftig weiterhin im Rahmen des Veranlagungsverfahrens beantragen. Dazu wird die Einmalzahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, obwohl sie tatsächlich in einem Jahr ausgezahlt wird. Durch diese Regelung wird die Steuerprogression abgemildert, was insbesondere bei hohen Einmalzahlungen von Vorteil sein kann. Der progressive Steuertarif würde sonst unter Umständen dazu führen, dass der Arbeitnehmer in eine höhere Steuerklasse rutscht und damit mehr Einkommensteuer zahlen muss.

Änderung ab 2025

Ab 2025 sollen vor allem die Arbeitgeber entlastet werden. Die Arbeitgeber sollen nicht mehr für die Anwendung der Fünftelregelung verantwortlich sein. Stattdessen müssen die Arbeitnehmer selbst aktiv werden, wenn sie davon profitieren wollen. Die Fünftelregelung wird nicht mehr direkt von dem Arbeitgeber bei der Lohnsteuerbescheinigung angewendet, sondern jeder Arbeitnehmer muss sie eigenverantwortlich in der Steuererklärung am Jahresende geltend machen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg