Es ist eine immer wieder gestellte Frage, wie viel Ausfallzeit ein Arbeitgeber akzeptieren muss, wenn Beschäftigte kurzfristig ohne Verschulden nicht arbeiten können. Hier geht es konkret um die Auslegung des § 616 BGB. In einem aktuellen Fall spielte die Frage bei einer Pflegefachkraft eine Rolle, die nach einer Corona-Infektion
Neues im Arbeitsrecht
Überstunden aufzeichnen und rechtzeitig beantragen
Nach wie vor leisten Arbeitnehmer in Deutschland viele Überstunden. Wenn alle Stunden dokumentiert sind (meist über eine elektronische Zeiterfassung) gibt es keine Probleme. Besteht allerdings Streit darüber, ob und in welchem Umfang mehr gearbeitet wurde, ist der Beschäftigte beweispflichtig, Diese Beweislast hat das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Entscheidungen hervorgehoben. Das bedeutet: der Arbeitnehmer
Kurzabeit über den 30.06.2023 möglich
Das Bundesarbeitsministerium hat die Regelungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeit über den 30.06.2023 verlängert. Weiterhin gilt, Kurzarbeit liegt bereits bei 10% Arbeitsausfall vor. Immer wieder treten Irritationen darüber auf, ob bestehende Arbeitszeitkonten vorher abgebaut werden müssen. Die Antwort lautet: nein. Wenn im Betrieb Regelungen für variable
Auch Leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer und genießen gleichfalls Kündigungsschutz. Gegen eine sozialwidrige Kündigung kann gem. § 1 KSchG vorgegangen werden. Allerdings beschränkt das Kündigungsschutzgesetz den Schutz häufig auf ein reines Abfindungsrecht. Der Arbeitgeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragen,
Arbeitszeiterfassung künftig elektronisch
Nach dem „Paukenschlag“-Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat nun das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll die Arbeitszeiterfassung künftig elektronisch erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen (außer in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten). Diese Pflicht kann auch auf den Arbeitnehmer delegiert werden (z.B. Excel-Tabellen), der Arbeitgeber bleibt aber für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich. Für Arbeitgeber mit weniger als 50 bzw. 250 Beschäftigten soll es eine Übergangsfrist geben. Generell gilt die Pflicht zur Aufzeichnung auch für den Außendienst. Vertrauensarbeit soll zulässig sein. In §16 Absatz 4 des Referentenentwurfs wird geregelt, dass der Arbeitgeber bei „Vertrauensarbeitszeit“ sicherstellen muss, dass ihm Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu Dauer und Lage der Arbeits-und Ruhezeiten bekannt werden. Dies kann zum Beispiel durch die entsprechende automatische Meldung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems erfolgen. Auch dann, wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist, müssen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Die Festlegung der Lage der Arbeitszeit obliegt allerdings dem Arbeitnehmer. Vertrauensarbeitszeit ist somit weiterhin möglich.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg
Können Betriebsferien angeordnet werden?
Auch im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie stellt sich die Frage, ob der Chef einseitig Betriebsferien anordnen darf. Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist die Antwort eindeutig: Nein. Eine Anordnung von Urlaub wegen der Betriebsferien kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Aber auch sonst gilt: der persönliche Urlaubswunsch des Arbeitnehmers hat Vorrang (siehe § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz).
Betriebsratssitzungen per Video oder Telefon
Um Beschlüsse des Betriebsrates per Video- oder Telefonkonferenz zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine (vorübergehende) Regelung mit § 129 BetrVG geschaffen (die Zustimmung im Bundesrat steht für den 15. Mai 2020 an). Die Regelungen im Einzelnen: