Neue Sichtweise des BAG bei Aufhebungsverträgen

Immer wieder stellte sich die Frage, ob Aufhebungsverträge anfechtbar sind. In der Regel lehnte dies die Arbeitsgerichte ab.
Ein spezieller Fall hat jetzt das BAG zum Umdenken geführt: Eine Reinigungshilfe wurde in ihrer Wohnung durch den stellvertretenden Geschäftsführer aufgesucht und ihr wurde eine Aufhebungsvertrag ohne Abfindung vorgelegt, den sie unterschrieb.
Die Besonderheit: die Betroffene lag krank im Bett, ihr Sohn hatte die Tür geöffnet und sie selbst sei unter dem Einfluss von Schmerzmitteln „im Tran“ gewesen.

Das BAG entschied positiv über die Anfechtung, weil die Frau in einem „geschwächten Zustand“ war, es keine triftigen Gründe für Verhandlungen gab und sie nicht unaufgefordert in ihrer Wohnung mit eine Aufhebungsentwurf konfrontiert werden durfte. Hier sei das „Mindestmaß an Fairness im Vorfeld eines Vertragsschlusses“ missachtet worden, so das BAG (Urt. v. 07.02.2019)