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2025 / Monat März

Neuer Einsatzort 500 km entfernt – Unwirksamkeit der Versetzung

Der Sachverhalt:

Der 55-jährige alleinstehende Kläger arbeitet seit 2017 bei der Beklagten im Planungs- und Projektmanagement, insbesondere im Automotive-Bereich am Standort L. Den Job erledigte er während der vergangenen drei Jahre zu 80 % aus dem Homeoffice. Laut Arbeitsvertrag bezog sich sein Einsatzort auf die gesamte Unternehmensgruppe und richtete sich nach den laufenden Projekten der Unternehmensgruppe. Nach Schließung des Standortes L. versetzte die Beklagte den Kläger

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Kundin kann keinen „Mann“ verlangen

Arbeitgeber muss sich Geschlechterdiskriminierung durch 

Kundin zurechnen lassen

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, an seine (ehemalige) Mitarbeiterin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG aufgrund einer Benachteiligung wegen des Geschlechts zu zahlen.

Die Klägerin arbeitete als Architektin in einem Unternehmen, das Bauleistungen anbot, zuletzt dort als Vertriebsmitarbeiterin. Eine Kundin, die das Unternehmen als Bauinteressentin zur Verwirklichung eines Bauvorhabens kontaktiert hatte, sprach sich gegen die Architektin aus – sie bevorzuge einen Mann als Berater.  

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Wer will einen 10-Stunden-Arbeitstag?

Politische Diskussion nicht nur im Wahlkampf
Arbeitswissenschaftliche und arbeitsmedizinische Erkenntnisse belegen, der Juristin Sutterer-Kipping zufolge, dass Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich oder mehr als 40 bis 48 Stunden pro Woche mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen. Hierzu gehören psychosomatische Beschwerden,

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EINIGT EUCH – möglichst schnell

Erwartungen im Arbeitsrecht

Die CDU will durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes flexibleres Arbeiten ermöglichen. Es soll für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgelegt werden. Mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten soll nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Das freiwillig gewählte Homeoffice soll unabhängig

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