Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist die Bearbeitung von Fällen der Betrieblichen Altersversorgung. Betriebsrenten sind die „Zweite Säule“ der Altersversorgung und werden angesichts der laufenden Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger.

Bei Gaidies Heggemann & Partner hat sich Rechtsanwalt Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und bereits zahlreiche Einzelmandanten in Streitfällen und in innerbetrieblichen Verhandlungen Betriebsräte vertreten, wenn Besitzstände angegriffen werden sollen. Ein wichtiger Grundsatz bei der Änderung von Versorgungszusagen ist, dass nur unter erschwerten Bedingungen („3-Stufen-Theorie“ des Bundesarbeitsgerichts) in bestehende Regelungen eingegriffen werden kann, in verdiente Anwartschaften (aus zwingen Gründen), in die erdiente Anwartschaftsdynamik (aus triftigen Gründen) oder in noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwachsraten (aus sachlichen Gründen). Diese Systematik ist ebenso bei der Änderung von Versorgungszusagen, die auf Betriebsvereinbarungen beruhen, zu beachten.