Im Rahmen unserer Beratung von Betriebsräten spielt natürlich auch die Einbeziehung des Wirtschaftsausschusses eine besondere Rolle. Bekanntlich müssen dem Wirtschaftsausschuss deutlich mehr Informationen gegeben werden, als sie ein Betriebsrat abverlangen kann. Gerade bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen etc. dient der Wirtschaftsausschuss also als wesentliche Informationquelle, die Maßnahmen umfassend beurteilen zu können. Viele unserer Anwälte besitzen auch eine kaufmännische Ausbildung, so dass uns die Behandlung solcher Fragen nicht etwa fremd ist. Besonders wichtig: Ein Wirtschaftsausschuss hat ein eigenes Recht, im Streitfall auch relevante Unterlagen über ein Einigungsstellenverfahren nach § 109 BetrVG einzufordern.
Es gilt also im Fall geplanter Umstrukturierungen im Betrieb, die Möglichkeiten eines Wirtschaftsausschuss frühzeitig zu nutzen und dessen Informationen in die anschließenden Verhandlungen einzubeziehen.