Vor einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen. Macht es dies nicht oder ist die Auswahl falsch, wird die Kündigung ungültig. Natürlich gibt es immer Streitfälle. So wurden in einem Betrieb
Vor einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen. Macht es dies nicht oder ist die Auswahl falsch, wird die Kündigung ungültig. Natürlich gibt es immer Streitfälle. So wurden in einem Betrieb