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Schlagwort-Archiv: Arbeitsrecht

Mitbestimmung nach Aufhebung des „Lockdown“ und die Rückkehr zum Arbeitsplatz in Zeiten von Corona

Können Beschäftigte nach Aufhebung des „Lockdown“ problemlos wieder zur Arbeit gehen (müssen)?

Der Coronavirus und die verschiedenen Varianten wie Delta werden uns wahrscheinlich noch einige Zeit begleiten. Verschiedene Arbeitsgericht verweisen weiter auf die Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen.

Das Arbeitsgericht Neumünster (Beschl. v. 28.4.2020 – 4 BVGa 3a/20) hat auf Antrag des Betriebsrats in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden: Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht zur Arbeitsleistung heranziehen, bevor eine Einigung mit dem Betriebsrat über die Dienstpläne (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), über die Umsetzung der Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), über die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) und über die zu ergreifenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) erzielt wurde. Deshalb wurde der Betrieb wieder geschlossen und der Arbeitgeber gezwungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufzunehmen.

Weitere Entscheidungen der Arbeitsgerichte

Auch andere Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Berlin 27.4.2020 – 46 AR 50030/20; Arbeitsgericht Stuttgart 28.4.2020 – 3 BVGa 7/20) haben entschieden, dass bei Verletzung der Betriebsratsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers unterbunden werden.

Anders nur das ArbG Hamm, das jedenfalls die Wiedereröffnung eines Bekleidungsgeschäfts nicht untersagt hat.

Hohes Infektionsrisiko durch Corona

Begründung der Gerichte: Das hohe Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 sei eine hohe Gefährdung der Gesundheit, die nur durch wirksame Schutzmaßnahmen gemindert werden kann und muss. Diese Maßnahmen sind vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Die Mitbestimmung leitet sich ab aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in Verbindung mit dem § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Danach besteht eine Handlungspflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden zu ergreifen.

Eine derartige Handlungspflicht sah z.B. auch das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 27.4.2020 (s.o., Bezug auf § 8 BioStoffV): Der Arbeitgeber hat vor der Aufnahme der Tätigkeit Gesundheitsschutzmaßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Infektionsrisikos zu treffen.

 


Beste Kanzlei im Fachbereich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer 2020

In der Ausgabe des Stern vom 20.05.2020 sind wir als eine der besten Arbeitsrechtskanzleien für Arbeitnehmer in Deutschland ausgezeichnet worden. Über die Nominierung freuen wir uns und werden weiterhin unser Bestes für unsere Mandanten geben. Mit der auschließlichen Beratung und Vertretung von Arbeitnehmenern und Betriebsräten sind wir in ganz Deutschland aktiv. 

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Juve Handbuch Kanzleien 2018/2019 – Arbeitnehmervertretung

Auch im JUVE Handbuch der nationalen Kanzleien sind wir 2018/19 wieder als Empfehlung für Anwälte in der Arbeitnehmervertretung hervorgehoben worden. Ausdrücklich genannt wurden dort unsere Kollegen Ignatz Heggemann und Carsten Lienau. Auch unsere Partner-Kanzleien in Düsseldorf und München erhielten diese besondere Empfehlung. Dieses „Ranking“ wird durch Befragung innerhalb der Anwaltschaft erstellt und stellt eine besondere Auszeichnung der Kompetenz und erfolgreichen Arbeit dar.


Tobias Schliemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Tobias Schliemann ist seit 2017 als Rechtsanwalt tätig. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität in Hamburg und schloss seine universitäre Ausbildung 2015 mit Prädikat ab.

Ausbildung beim Landesarbeitsgericht Hamburg
Während seines Referendariats war er am Landesarbeitsgericht Hamburg tätig und nahm an einer Vielzahl von Einigungsstellensitzungen teil. Seine Anwaltsstation absolvierte er in auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten spezialisierten Sozietäten und in einer internationalen Großkanzlei. Durch diese Tätigkeit konnte er auch wertvolle Einblicke in das taktische Vorgehen der Arbeitgeberseite erhalten.

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Joy Dahmen, Rechtsanwältin

Frau Joy Dahmen ist seit 2023 als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei tätig. Sie ist in Hamburg aufgewachsen, hat in Münster Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat in Frankfurt am Main absolviert.
Neben dem Referendariat arbeitete sie bereits in einer Kanzlei für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihre Vertretungen in Frankfurt. Diese Erfahrungen bestärkten sie darin, ihren inhaltlichen Schwerpunkt in der anwaltlichen Arbeitnehmervertretung zu legen und nach ihrem Umzug zurück nach Hamburg, unser Team zu verstärken.
Während dem Studium engagierte sie sich in der hochschulpolitischen Mitbestimmung und im Referendariat als Landessprecherin Hessen und kann sich somit gut in die Herausforderungen der betrieblichen Mitbestimmung hineinversetzen. Sie engagiert sich auch privat für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ist Mitglied in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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Keine Überstunden für Freigestellte – Fehlurteil BAG

Fehlurteil des BAG

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts können freigestellte BR-Mitglieder keine zuschlagspflichtigen Überstunden leisten. Vielmehr sei Grundlage des „Ehrenamtes“, Arbeitszeiten auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit zu leisten. Selbst eine bestehende Betriebsvereinbarung ändert daran nichts.

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