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Home-Office im Ausland
Nicht nur durch den Lockdown ist die Frage aufgeworfen worden, ob Home-Office auch im Ausland möglich ist. Grundsätzliche Antwort: ja, aber. Zunächst ist darauf zu achten, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Dies kann in Nicht-EU-Staaten erforderlich sein. Zu beachten sind auch mögliche Sonderregelungen im Ausland, zum Beispiel zu Arbeitsschutz oder Arbeitszeiten, die deutsches Recht verdrängen, selbst wenn dieses von den Arbeitsvertragsparteien als maßgeblich vereinbart wurde. Wichtig: Beim Home-Office als eine Form der mobilen Arbeit bestimmt der Betriebsrat mit, § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Diese Neuregelung ist ein Auffangtatbestand, der neben anderen etablierten Mitbestimmungsrechten besteht, zum Beispiel bezüglich Fragen der Arbeitszeitgestaltung.