Betriebsrat scheitert vor dem BAG
In einer Betriebsvereinbarung war formuliert: „Bei der Festlegung der Freizeitabwicklung sind die persönlichen Interessen der Beschäftigten und die betrieblichen Interessen gleichgewichtig zu berücksichtigen.“
Kann nun der BR einen Anspruch haben, die Auszahlung von Überstunden zu verhindern?