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Außendienstmitarbeiter – Ihre Rechte

Ein Fachgebiet der Kanzlei Gaides Heggemann & Partner ist die Vertretung von Außendienst- und Sales-Mitarbeitern. Eine häufige Konfliktlage ist die ordnungsgemäße Abrechnung von Provisionen, Tantiemen, Boni etc. Insbesondere bei der Berechnung von nicht aktiven Zeiten (Urlaub, Krankheit) treten immer wieder Probleme auf, wie die gesetzliche Sonderregelung (§ 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG) anzuwenden ist. Wir unterstützen Sie hier bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und den korrekten Berechnungen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg


Klage auf gleiches Entgelt

Benachteiligung  wegen des Geschlechts: Wenn eine Frau gleiches Entgelt für die gleiche oder gleichwertige Arbeit einklagt, kann sie sich auf das Vergleichsentgelt berufen, das den männlichen Kollegen gezahlt wird. Teilt ihr der Arbeitgeber dieses niedrigere „Median-Entgelt“ mit, besteht nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts. Es ist dann Sache des Arbeitgebers, das Gegenteil zu beweisen. Diesen Grundsatz hat jetzt das Bundesarbeitsgericht aufgestellt. Es hat damit einen Streitfall zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen. Dort wird nun aufzuklären sein, ob es einen sachlichen Grund gibt, warum der Frau weniger Gehalt gezahlt wurde. (BAG vom 21. Januar 2021 – 8 AZR 488/19).
Hinweis: Der sog. Median ist nicht der Durchschnitt aller vergleichbarer Gehälter, sondern der mittlere Wert aller vergleichbaren Kollegen:innen.

Fachanwalt für Arbeitnehmer, Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg



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