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Schlagwort-Archiv: Schadenersatz

Schadenersatz bei unzulässiger Überwachung während Arbeitsunfähigkeit

„Entschädigung“ von 1.500 Euro

Der Arbeitgeber beauftragte eine Detektei, den Kläger während seiner Krankheit zu beobachten. Festgehalten wurde, dass der Kläger eine Autobatterie ausbaute und auf der Terrasse mit Sägen und Schleifen beschäftigt war. Der Kläger klagte Schadenersatz von 25.000 EUR ein. Er sah einen schwerwiegenden Eingriff in seine Privatsphäre, weil die Detektive ihn nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im Eingangsbereich seines Hauses und auf seiner Terrasse beobachtet hätte. Dies wecke bei ihm die Sorge vor weiteren Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre. Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber nur zu einer Entschädigung von 1.500 Euro.

Bei Zweifeln über Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht stellt grundsätzlich klar: „Hegt der Arbeitgeber Zweifel am Vorliegen einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und möchte er den Arbeitnehmer deshalb durch Detektive oder andere Personen beobachten lassen, kann die daraus folgende Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur zulässig sein, wenn

  • der Beweiswert einer vorgelegten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist und
  • eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse nicht möglich ist oder
  • objektiv keine Klärung erwarten lässt.“

Das war hier nicht der Fall, wie das Gericht feststellte (BAG v. 25. Juli 2024 – 8 AZR 225/23).


Kundin kann keinen „Mann“ verlangen

Arbeitgeber muss sich Geschlechterdiskriminierung durch 

Kundin zurechnen lassen

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, an seine (ehemalige) Mitarbeiterin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG aufgrund einer Benachteiligung wegen des Geschlechts zu zahlen.

Die Klägerin arbeitete als Architektin in einem Unternehmen, das Bauleistungen anbot, zuletzt dort als Vertriebsmitarbeiterin. Eine Kundin, die das Unternehmen als Bauinteressentin zur Verwirklichung eines Bauvorhabens kontaktiert hatte, sprach sich gegen die Architektin aus – sie bevorzuge einen Mann als Berater.  

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Kann der Arbeitgeber die Höhe einer Bonuszahlung einseitig bestimmen?

Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 03.07.2024 – 10 AZR 171/23 – erneut festgestellt.

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Nicht erlaubte Verwendung von Mitarbeiter-Fotos

Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geklagt. Der ehemalige Arbeitgeber, ein Unternehmen der Werbetechnikbranche, hatte  zahlreiche Fotos von ihm „bei der Arbeit“ und ein ca. vierminütiges Werbevideo produziert, das sodann zu Werbezwecken

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Unwirksame Versetzung und Schadenersatz

Fahrtkosten müssen vollständig ausgeglichen werden

Der Kläger hat die beklagte Arbeitgeberin u.a. auf Ersatz der Fahrtkosten für die Monate Juni bis September 2016 verklagt. Er hat die Auffassung vertreten, er könne entsprechend den steuerrechtlichen Regelungen für jeden gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld i.H.v. € 00,30 beanspruchen. Das LAG war der Auffassung, Reisekosten müssten nur nach der Trennungsgeldverordnung (TGV – gilt für Soldaten) erstattet werden, für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dies auch nur für Heimfahrten alle zwei Wochen.

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Unwirksame Versetzung und Schadenersatz

Die Versetzung eines Metallbaumeisters vom Betriebssitz in Hessen nach Sachsen „für mindestens 2 Jahre, ggf. auch länger“, führte zu einem Grundsatzstreit. Die Arbeitsgerichte hielten eine solche „Versetzung“ für unzumutbar. Da der Kläger allerdings der Versetzung nachkam, ging es jetzt  um den Streit der Fahrtkosten-Erstattung.

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Schadenersatz bei verweigertem Wechsel in Vollzeit

Rückwirkend kann Zahlung verlangt werden

Eine bedeutende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt sich mit der Ablehnung eines Arbeitgebers auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer Teilzeitkraft. Das BAG erkannte einen Schadenersatzanspruch an.

In dem Fall hatte eine Verkaufsstellenverwalterin ihre Arbeitszeit zunächst auf 20 Std./Woche reduziert, um ihre Schwiegermutter zu pflegen. Sie arbeitete in dieser Zeit als Kassenkraft und bewarb sich später fünf Mal, um ihre alte Vollzeitstelle zurück zu erhalten. Der Arbeitgeber besetzte die frei gewordenen Stellen jedoch stets anders und argumentierte, die Klägerin habe keinen Anspruch auf den (früheren) „höherwertigen“ Arbeitsplatz. Das BAG prüfte nach dem Gesetzeszweck des § 9 TzBfG und hob hervor, die „berufliche Mobilität und Flexibilität sollte auf allen Hierarchieebenen gewährleisten, dass Arbeitnehmer nicht mit Rücksicht auf ihr berufliches Fortkommen davon abgehalten werden, eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.

Anspruch auf Rückkehr in höhere Hierarchiestufe

Diese Zielsetzungen würden beeinträchtigt, wenn ein Arbeitnehmer nicht auf seine frühere höhere Hierarchieebene zurückkehren könnte, zumal er die persönliche und fachliche Eignung für eine höherwertige Tätigkeit durch ihre Ausübung vor Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung gezeigt hat.“ Auch stand, so das Gericht, der Verlängerung der Arbeitszeit in der Funktion der „Verkaufsstellenverwaltung” kein dringender betrieblicher Grund entgegen. Der Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz anders zu besetzen, „um das Personalkostenbudget der Verkaufsstelle nicht zu überschreiten“, sei nicht anzuerkennen. Die Klägerin erhielt schließlich einen Schadenersatz in Höhe von 8.141,45 Euro zugesprochen, die Differenz zur Vergütung einer Verkaufsstellenverwalterin für insg. 11 Monate. (BAG, Urteil vom 16. 9. 2008 – 9 AZR 781/07)




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